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Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Deutschland muss nichts gegen US-Drohnenangriffe im Jemen tun, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Sie hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. (Az. 2 BvR 508/21)
Das Urteil ging dennoch über die bisherige Rechtsprechung hinaus, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte. Denn es stellte fest, dass Deutschland eine gewisse Pflicht hat, den Schutz grundlegender Menschenrechte auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren. Das gilt für bestimmte zu prüfende Fälle - bei US-Drohneneinsätzen im Jemen aber nicht. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung von militärischen Zielen und Zivilisten anwenden.
Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.
T.Germann--VB