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Maja T. hat Hungerstreik in Ungarn beendet
Die in Ungarn inhaftierte Maja T. hat ihren Hungerstreik beendet. "Nun habe ich mich dazu entschlossen, den Hungerstreik nach fast sechs Wochen zu pausieren", erklärte die non-binäre Person am Montag. "Ich möchte meine Gesundheit nicht weiter strapazieren, denn ich spüre, wenn ich jetzt nicht umkehre, ist es bald zu spät dafür."
Von ihr "sei nicht mehr viel übrig", erklärte T. auf der Website ihres ungarischen Unterstützerkomitees (BASC). "Doch den Schritt in den nahen Tod zu gehen, bin ich nicht bereit." Die non-binäre Person fordert in ihrer Erklärung weiterhin eine Rücküberstellung nach Deutschland oder Hausarrest und ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren.
Zuerst hatte am Montag der MDR mit Verweis auf das Umfeld von T. über das Ende des Hungerstreiks berichtet. Demnach hatte T. laut ihrem Vater am Montagvormittag zunächst Wärter und Ärzte und anschließend die deutsche Botschaft über die Entscheidung informiert. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu, das Ministerium habe "Kenntnis von entsprechenden Äußerungen".
Die non-binäre Deutsche Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Grund war der Vorwurf der ungarischen Behörden, T. habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen.
Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch unmittelbar nach erfolgter Überstellung in einer einstweiligen Verfügung die Auslieferung untersagte.
T. trat dann im Juni diesen Jahres in einen Hungerstreik. Dem MDR-Bericht zufolge ist T. nach 40 Tagen Hungerstreik nach Angaben aus ihrem Umfeld massiv geschwächt. Inzwischen sei die Herzfrequenz zeitweise auf unter 30 gesunken, ein Herzstillstand könne nicht mehr ausgeschlossen werden und dauerhafte Organschäden seien möglich.
Der Linken-Europapolitiker Martin Schirdewan forderte, die Bundesregierung müsse "umgehend für die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland Sorge tragen". Sie habe "das Recht auf einen rechtsstaatlichen Prozess und menschenwürdige Haftbedingungen". Diese erhalte sie in Ungarn nicht.
H.Weber--VB