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Geschäftsmänner sollen Turbinen auf Krim geliefert haben - Prozess in Hamburg
Weil sie trotz eines Embargos die Lieferung von Gasturbinen auf die von Russland annektierte ukrainische Halbinsel Krim Halbinsel mitverantwortet haben sollen, müssen sich seit Mittwoch zwei Männer vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Zu Beginn des Prozesses wurde die Anklage verlesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Demnach sollen die 61 und 65 Jahre alten Männer als Geschäftsführer beziehungsweise Vertriebsleiter eines Unternehmens einen Vertrag mit einem russischen Staatsunternehmen ausgehandelt haben. In diesem war festgehalten, dass die Turbinen mit einem Gesamtwert von 111,8 Millionen Euro auf die südrussische Halbinsel Taman geliefert werden sollten. Tatsächlich wurden sie laut Anklage zwischen November 2015 und Januar 2016 über den Hamburger Hafen nach St. Petersburg ausgeführt. Von dort wurden sie im Juli 2017 aber statt auf die Halbinsel Taman mit Binnenschiffen auf die Krim gebracht.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wussten die Angeklagten vom tatsächlichen Bestimmungsort. Damit sollen sie dem Verkaufs-, Ausfuhr- und Lieferverbot von Gasturbinen des seit 2014 geltenden sogenannten Krim-Embargos zuwidergehandelt haben. Ihr Ziel soll es gewesen sein, sowohl beim Verkauf der Turbinen als auch von einem daran anknüpfenden Dienstleistungsvertrag über 150 Millionen Euro zu profitieren.
Die Männer sind wegen einer gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz angeklagt. In dem Verfahren wurden weitere 38 Termine bis April 2026 angesetzt.
F.Stadler--VB