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Urteil: Gefährderansprache bei Schülerin wegen rechter Posts war rechtswidrig
Eine Gefährderansprache bei einer Schülerin wegen rechter Posts in sozialen Medien durch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern während des Unterrichts ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald am Dienstag, wie eine Sprecherin mitteilte. Geklagt hatte eine Schülerin aus Ribnitz-Damgarten.
Laut Gericht war vor der Ansprache bei der Schule eine anonyme E-Mail eingegangen, wonach die betreffende Schülerin staatsschutzrelevante Inhalte auf ihrem Tiktok-Account verbreitet hatte. Die Schulleitung informierte die Polizei, die zu dem Schluss kam, dass die der Mail beigefügten Screenshots keine strafrechtliche Relevanz hatten.
Laut einer im März 2024 veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung des Innen- und des Bildungsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern waren auf den Screenshots Schriftzüge, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz zu sehen.
Am 27. Februar holten drei Polizeibeamte die Schülerin in Begleitung des Schulleiters aus dem Unterricht und führten mit ihr im Sekretariat der Schule eine Gefährderansprache. Dies war aus Sicht des Verwaltungsgerichts rechtswidrig, weil die Art und Weise unverhältnismäßig war. Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr "vor den Augen der Schulöffentlichkeit" in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen, hieß es.
G.Haefliger--VB