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Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette
Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Dienstag (10.00 Uhr), ob ein Sturz von der Toilette während einer Krankenhausbehandlung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Die klagende Patientin aus Berlin wurde in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses behandelt. Am Unfalltag begleitete ein Pfleger sie zwar ins Badezimmer, verließ dann aber den Raum, als die Patientin auf der Toilette saß. (Az.: B 2 U 6/23 R)
Die Frau stürzte von der Toilette und verletzte sich am rechten Arm. Wie die Berufsgenossenschaft lehnten auch die Vorinstanzen Unfallschutz ab, weil der Gang zur Toilette der unversicherten Privatsphäre zuzurechnen sei.
A.Ammann--VB