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Bundesregierung hält trotz Gerichtsurteils an Zurückweisungen fest
Die Bundesregierung will trotz des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts an der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen festhalten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach am Dienstag von einer "vorläufigen Entscheidung" des Gerichts, welche das Vorgehen an den Grenzen nicht grundsätzlich in Frage stelle: "Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können", sagte Merz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, an der Praxis, Schutzsuchende an den Grenzen abzuweisen, werde sich "aktuell" nichts ändern.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig. Union und Opposition bewerteten die Tragweite dieses Urteils am Dienstag allerdings sehr unterschiedlich.
Kanzler Merz sprach von einem Urteil, das "die Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas einengt". Er fügte aber hinzu: "Die Spielräume sind nach wie vor da." Innenminister Dobrindt kündigte an, ein Hauptsacheverfahren anzustreben, um dabei vor Gericht die Zurückweisungen juristisch besser zu begründen.
Auch SPD-Bundestagsfraktionschef Matthias Miersch wies darauf hin, dass eine letztinstanzliche Entscheidung noch aussteht. "Dennoch muss man das meines Erachtens natürlich sehr ernst nehmen", sagte er. Er gehe davon aus, dass nun geprüft werde, inwiefern das Urteil die Spielräume der Bundesregierung einschränke. In einer "sorgfältigen Auswertung" müsse Rechtssicherheit geschaffen werden.
Die Grünen kritisierten die Reaktion von Merz und Dobrindt scharf und argumentierten, das Urteil des Berliner Gerichts sei nicht anfechtbar. Grünen-Fraktionschefin Haßelmann wertete das Urteil als "schallende Ohrfeige für Friedrich Merz und seinen nationalen Alleingang". Mit den Zurückweisungen sei "Recht gebrochen worden, und das kann auf keinen Fall so fortgesetzt werden". Haßelmann rief die SPD auf, Dobrindt zu bremsen.
Die Einleitung einer "Migrationswende" mit dem Ziel einer Senkung der Migrantenzahlen war eines der Kernversprechen der Union im Bundestagswahlkampf. Kanzler Merz bekräftigte am Dienstag in einer Rede beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebunds die Argumentation der Union für die Drosselung der Zuzugszahlen: "Wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren."
Innenminister Dobrindt übte am Dienstag Kritik an der Entscheidung des Gerichts. "Wir glauben, dass wir im Recht sind", sagte er. "Wir bleiben dabei, dass die Zurückweisungen stattfinden." Ausdrücklich widersprach er der Argumentation des Gerichts, wonach sich die Bundesregierung nicht darauf berufen könne, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse.
"Wir werden daran arbeiten, dass wir eine ausreichende Begründung liefern", sagte Dobrindt. Er halte es für "vorstellbar, dass mit einer entsprechenden Begründung dann auch die Beschlüsse anders ausfallen". Die "Überforderung" des Landes durch den Zuzug von Migranten sei "erkennbar und nachweisbar".
AfD-Chefin Alice Weidel zufolge zeigt das Gerichtsurteil, "warum unsere Asylgesetzgebung falsch ist". Sie forderte, dass Asylverfahren für Menschen, die etwa aus sicheren Drittstaaten einreisen, ausgeschlossen werden. Weidel wies auf die Überlastung der Verwaltungsgerichte hin.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft stärkte Dobrindt den Rücken. "Deutschland muss darüber entscheiden, wer nach Deutschland einreist, alles andere ist völlig unakzeptabel", erklärte Gewerkschaftschef Rainer Wendt.
Die Linke hingegen forderte die Bundesregierung auf, die Zurückweisungen sofort einzustellen. Jetzt zeige sich, "ob die Union den Rechtsstaat respektiert oder ihn mit Füßen tritt", erklärte die Innenexpertin der Linksfraktion, Clara Bünger. "Wer geltendes Recht so missachtet, gehört schlicht nicht in ein Regierungsamt."
Die Berliner Eilentscheidungen vom Montag bezogen sich lediglich auf die drei klagenden Somalier, die am 9. Mai beim Versuch der Einreise aus Polen per Zug zurückgewiesen worden waren. Das Gericht machte aber deutlich, dass es die Zurückweisungen bei Grenzkontrollen in solchen Fällen allgemein für rechtswidrig hält.
W.Huber--VB