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Paukenschlag im Bundestag: Merz im ersten Wahlgang bei Kanzlerwahl gescheitert
Paukenschlag im Bundestag: Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz ist im ersten Durchgang bei der Wahl zum Bundeskanzler durchgefallen. Wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) am Dienstag mitteilte, erhielt Merz in geheimer Abstimmung nur 310 Stimmen - und damit sechs weniger als nötig. 307 Abgeordnete votierten gegen Merz, drei enthielten sich, eine Stimme war ungültig. Es ist das erste Mal in der bundesdeutschen Geschichte, dass ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang scheitert.
Die Bundestagssitzung wurde darauf für Beratungen der Fraktionen über das weitere Vorgehen unterbrochen. Ein weiterer Wahlgang kann nach Artikel 63 Grundgesetz "binnen vierzehn Tagen" stattfinden. Auch hier müsste Merz erneut die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 der insgesamt 630 Abgeordneten im Bundestag auf sich vereinen.
Am ersten Wahlgang hatten nach Klöckners Angaben 621 der 630 Abgeordneten teilgenommen. Union und SPD verfügen zusammen über 328 Stimmen.
Kommt diese Kanzlermehrheit in der 14-Tages-Frist nicht zustande, findet laut Grundgesetz "unverzüglich ein neuer Wahlgang" statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Entspricht das Abstimmungsergebnis der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Kandidat diese Schwelle nicht, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten: Entweder er ernennt den Kandidaten oder er löst den Bundestag auf.
K.Hofmann--VB