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Gericht: Jobcenter muss Reparaturkosten für Brillengläser tragen
Das Jobcenter muss einer Bürgergeldempfängerin einem Urteil zufolge die Reparaturkosten für ihre Brillengläser zahlen. Der Grundsicherungsträger trage die Kosten, wenn ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt werde, teilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen am Montag mit. Die Frau aus Köln erhält vom Jobcenter 256 Euro für neue Brillengläser und errang damit einen Teilerfolg.
Laut Gerichtsangaben bezieht die Klägerin Bürgergeld vom beklagten Jobcenter Köln. 2019 kaufte sie eine Gleitsichtbrille. Im Jahr darauf wurden die Gläser bei einem Sturz beschädigt. Das Jobcenter lehnte ihren Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten von 780 Euro ab. Vor dem Sozialgericht Köln scheiterte die Frau mit ihrer Klage zunächst.
Das Landessozialgericht änderte das Urteil und sprach der Klägerin 256 Euro zu. Grundsätzlich besteht zwar vorrangig ein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Anspruch sei aber ausgeschlossen gewesen, weil die Klägerin den Beschaffungsweg nicht eingehalten habe. In einem solchen Fall trete das Jobcenter als Ausfallbürge ein.
Der Betrag von 256 Euro für die Versorgung mit Standardgläsern entspreche dem medizinisch notwendigen Bedarf, hieß es weiter. Ein Anspruch auf Gläser aus teurerem Material bestehe hingegen nicht. Das Urteil fiel Mitte Februar, es ist rechtskräftig.
O.Schlaepfer--VB