
-
US-Wirtschaft schrumpft im ersten Quartal um 0,3 Prozent
-
Schweizer Regierung erleichtert Import von Hühnereiern - Bedarf sonst nicht gedeckt
-
Scholz will bei Kanzlerwahl für Merz stimmen - letzte Kabinettssitzung
-
Schwedische Polizei nimmt nach Angriff mit drei Toten 16-Jährigen fest
-
85-Jährige stirbt bei Unfall mit Krankenfahrtstuhl auf Landstraße in Bayern
-
Rentner in Keller geknebelt und getötet: Weiterer Prozess in Köln begonnen
-
FC Bayern: Pesic hört als Geschäftsführer auf
-
SPD-Basis macht Weg für Schwarz-Rot frei - Klingbeil soll Finanzminister werden
-
Ehepaar in Berlin wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu langer Haft verurteilt
-
Offiziell: Lerch wird erneut Trainer in Wolfsburg
-
Inflation im April schwächt sich voraussichtlich leicht auf 2,1 Prozent ab
-
Baumann fehlt Hoffenheim mit Gehirnerschütterung
-
Kaschmir: Pakistan rechnet mit unmittelbar bevorstehendem Angriff Indiens
-
Deutsche Autobauer VW und Mercedes starten mit Gewinneinbrüchen ins neue Jahr
-
17-Jährige bauen mehrere Unfälle bei Verfolgungsjagd mit Polizei in Ruhrgebiet
-
Fotos von nordkoreanischen Kriegsgefangenen: Deutscher Presserat spricht Rüge aus
-
Deutsche Autoindustrie begrüßt US-Zollerleichterungen - weitere Schritte aber nötig
-
Mordprozess in Australien: Hobbyköchin steht nach tödlichem Pilzessen vor Gericht
-
Deutschlandticket: Allianz pro Schiene fordert mehr Jobtickets
-
Kindesmissbrauch per Livestream: Weiterer Verdächtiger in Baden-Württemberg gefasst
-
Frankreichs Regierungschef startet Gespräche über Wahlrechtsreform
-
Auto kollidiert mit parkendem Lastwagen: Zwei Tote auf Rastplatz in Brandenburg
-
Handgranatenwurf auf Friedhof: Fall eines Angeklagten wird neu aufgerollt
-
EuGH: Keine Gesundheits-Werbung für Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln
-
DEG nach Abstieg: Play-off-Teilnahme in DEL2 als Ziel
-
Unsicherheit durch US-Zollpolitik: Nachfrage nach Investitionen in Gold gestiegen
-
Drei chinesische Taikonauten zur Erde zurückgekehrt
-
China erbost nach Spionage-Anklage gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah
-
Urteil: Unfall auf Weg zu Blumenpflücken gilt nicht als Arbeitsunfall
-
Leichtes Wirtschaftswachstum zu Jahresbeginn - Aussichten aber schlecht
-
Schwedische Polizei nimmt nach Angriff mit drei Toten Verdächtigen fest
-
Merz und Söder erfreut über SPD-Mitgliedervotum zum Koalitionsvertrag
-
Regierungsbildung in Hamburg: Tschentscher stellt sich am Mittwoch zu Wiederwahl
-
Lufthansa scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Hilfen für Flughafen Hahn
-
Drei britische Soldaten randalieren in Paderborn - offenbar betrunken
-
Einzelhändler machen im März etwas weniger Umsatz als im Vormonat
-
EuGH: Bargeld für Klinikbehandlung darf nicht nach Russland mitgenommen werden
-
Prozess um WM-Sommermärchen gegen früheren DFB-Präsident Zwanziger eingestellt
-
Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli
-
Wirtschaft im Euroraum im ersten Quartal um 0,4 Prozent gewachsen
-
Zukunft von Parteichefin Esken nach SPD-Mitgliedervotum weiter offen
-
Juso-Chef Türmer zu SPD-Mitgliedervotum: Akzeptieren Ergebnis "selbstverständlich"
-
Sommermärchen-Prozess: Verfahren gegen Zwanziger eingestellt
-
Studie: Orang-Utans in Zoos sind neugieriger als wilde Artgenossen
-
In Hessen angeklagter früherer Wachmann von NS-Konzentrationslager gestorben
-
DSV holt Kitzbühelsieger Dreßen ins Trainerteam
-
Verschwundene 33-Jährige in Bayern: Mordanklage gegen 73-jährigen Lebensgefährten
-
Miersch "sehr zufrieden" mit Ablauf von SPD-Mitgliedervotum
-
Macron trifft sich mit Scholz zum Abschiedsessen
-
Dröge: Union und SPD sind bei zentralen Themen weiterhin uneinig

Urteil: Unfall auf Weg zu Blumenpflücken gilt nicht als Arbeitsunfall
Ein Unfall auf dem Weg zum Pflücken einer Sonnenblume für einen Schulvortrag gilt einem Gerichtsurteil zufolge nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt und folgte damit der Argumentation der zuständigen Unfallkasse, wie das Gericht am Mittwoch in Halle mitteilte.
Geklagt hatte ein damals 15-jähriger Jugendlicher, der in der Schule einen Vortrag über Korbblütler halten sollte. Um diesen anschaulicher zu gestalten, fuhr er morgens vor der Schule mit seinem Moped zu einem Sonnenblumenfeld, um dort eine Blume zu pflücken und mitzubringen. Auf dem Weg dorthin kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Schüler unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitt.
Dass die Unfallkasse dies nicht als Arbeitsunfall anerkannte, war aus Sicht des Landessozialgerichts rechtens. Zwar falle auch die Beschaffung eines Arbeitsgeräts unter den Unfallversicherungsschutz, hieß es. Der Schüler sei von seiner Lehrerin aber nicht dazu aufgefordert worden, eine Sonnenblume mitzubringen.
"Selbst wenn die Lehrerin allgemein darauf hingewiesen haben sollte, dass das Mitbringen von Anschauungsmaterial günstig für eine bessere Note sei, hätte dem 15-Jährigen klar sein müssen, dass dies keine Billigung oder gar Anweisung sein könne, illegal eine Blume auf fremdem Privatgrund zu pflücken", befand das Gericht. Das Urteil fiel Ende März. Revision beim Bundessozialgericht ist möglich.
D.Schlegel--VB