-
Bauarbeiter finden in Belgien Gold im Wert von neun Millionen Euro
-
Entwarnung bei Waldbrand in Rheinland-Pfalz: Feuer ist unter Kontrolle
-
Wechsel zu Hornets: 12. NBA-Station für Schröder
-
Silber im Ring: Craft holt nächste Diskus-Medaille
-
19,95 Sekunden: Ansah stürmt zu EM-Gold über 200 Meter
-
Trump: Werde Straße von Hormus "bald" zum US-Territorium erklären
-
Unbestimmte Auszeit: Siegemund verzichtet auf US Open
-
"Das war erst der Anfang": Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
40 Jahre nach Schmid: Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
Trump weist Bedenken wegen Bedingungen auf US-Flugzeugträger zurück
-
RSG-WM: Varfolomeev holt Gold im Mehrkampf
-
Schuldbekenntnis: Luigi Mangione gesteht tödliche Schüsse auf US-Versicherungschef
-
Kiel verdirbt Rapp die Rückkehr mit St. Pauli
-
Masters in Cincinnati: Altmaier und Hanfmann in Runde zwei
-
Gose schwimmt erneut zu Silber - Werner zu Bronze
-
Masters in Cincinnati: Altmaier kämpft sich in Runde zwei
-
Amazon-Gründer Bezos steigt mit Investorengruppe bei FC Liverpool ein
-
Radprofi Tarling stirbt nach Unfall bei Portugal-Rundfahrt
-
Schwimm-EM: Köhler holt Silber über 100 m Schmetterling
-
Mord an US-Versicherungschef: Schütze gesteht tödliche Schüsse
-
Gruppe um Bezos steigt beim FC Liverpool ein
-
Trump ruft im Streit um Ballsaal-Projekt den Obersten Gerichtshof an
-
Reit-WM: Hemmer holt Bronze vor Werth - Fry Weltmeisterin
-
Toter bei Waldbrand in Kroatien - Hunderte Menschen in Griechenland evakuiert
-
Trump zieht in Streit um seinen Ballsaal vor den Supreme Court
-
Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus
-
Großer Waldbrand in Nordrhein-Westfalen: Fast 2000 Menschen fliehen vor Flammen
-
SPD-Politikerin Klose für Übergangszeit bei "Rente mit 63" - Widerspruch aus CDU
-
Wind dreht sich: Waldbrand bei Hürtgenwald weiter nicht unter Kontrolle
-
Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Brände in Ferienregionen in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert
-
स्कैंडिक पे: दुनिया में कहीं भी, बिना किसी सीमा के भुगतान करें।
-
SNC SCANDIC PAY: Betala – över hela världen och utan gränser
-
SNC 스칸딕 페이: 전 세계 어디서나, 제한 없이 결제하세요
-
SNCスカンディックペイ):世界中で、制限なくお支払いいただけます
-
SNC SCANDIC PAY: Płatności na całym świecie bez ograniczeń
-
SNC SCANDIC PAY: Platby po celém světě bez omezení
-
SNC SCANDIC ÍOC: Íoc in áit ar bith ar domhan, gan teorainn
-
斯堪迪克支付:全球無界支付
-
CDU lehnt Gemeinschaftsaufgabe Hitzeschutz im Grundgesetz ab
-
СНК Скандик Пэй: Оплата по всему миру без границ
-
СНК СКАНДІК ПЕЙ: Оплата по всьому світу без обмежень
-
SNC SCANDIC PAY: الدفع في جميع أنحاء العالم ودون حدود
-
Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest
-
Trump ordnet bei neuen Flugzeugträgern Rückkehr zu alten Dampfkatapulten an
-
AfD-Wahlhelfer in Berlin attackiert
-
Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht
-
Belagerung von Palästinensern: Frankreich drängt Israel zur Festnahme von Siedlern
-
Minister Rainer will Ende August über mögliche Hilfen für Landwirte beraten
-
Rechtspopulist Farage gewinnt von etablierten Parteien boykottierte Nachwahl in England
Foto von hilflosem Häftling und Waffenbesitz: Gericht entfernt Justizbeamten aus Dienst
Ein Justizbeamter aus Niedersachsen ist wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes und Fotografierens eines Häftlings in hilfloser Lage per Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt worden. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und verschärfte damit nach eigenen Angaben vom Dienstag ein in der Vorinstanz vom Verwaltungsgericht Hannover gefälltes Urteil. Der Mann sei aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. (Az.: 3 LD 16/23
Das Verwaltungsgericht hatte den 42-Jährigen lediglich zurückgestuft. Der Beamte war 2020 in zwei Strafprozessen von Amtsgerichten wegen unerlaubten Waffenbesitzes und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Die Entscheidung des OVG ist rechtskräftig.
Der Mann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, sich die Waffe aufgrund einer Bedrohungssituation beschafft zu haben, weil er einen Überfall des Ex-Partners seiner Ehefrau fürchtete. Das OVG wertete dies aber anders als das Verwaltungsgericht. Die Bedrohungssituation habe zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung der Waffe nicht mehr bestanden, stellte der Senat fest.
Bei dem weitergeleiteten Foto handelte es sich um ein Bild eines Häftlings, der sich aufgrund von Drogenkonsum in hilfloser Lage befand. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war zu berücksichtigen, dass der Beamte es lediglich seiner Frau schickte und der Gefangene eine OP-Maske trug. Auch dies sah das OVG anders. Der Beamte habe die Hilflosigkeit des Mannes zur Schau gestellt und damit dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
In beiden Fällen handelt es sich laut OVG um gravierende Vorsatzstraftaten, die in Bezug zum Statusamt des Beamten stehen. Daher sei das Dienstvergehen als besonders schwerwiegend zu bewerten, erklärte der zuständige Senat. Er habe sich in so hohem Maße als unzuverlässig erwiesen, "dass das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in ihn endgültig verloren" sei. Er sei deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Gegen die Entscheidung sind demnach keine Rechtsmittel mehr möglich. Sie wurde nach Gerichtsangaben mit der Verkündung am Montag rechtskräftig.
R.Flueckiger--VB