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Steuerzahlerbund fordert Kürzung der Übergangsgelder für Minister
Der Bund der Steuerzahler hat kurz vor dem Regierungswechsel gefordert, die Dauer der Zahlung von Übergangsgeldern für ehemalige Kabinettsmitglieder zu halbieren. "Das Übergangsgeld für Minister sollte auf zwölf Monate begrenzt werden - alles darüber hinaus ist unfair", sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). "Dieses Geld soll helfen, die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit zu überbrücken, doch darf das Ganze keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden."
Unterstützung bekam Holznagel von der Opposition im Bundestag. "Ein Jahr Übergangsgeld ist mehr als genug", sagte Linken-Chef Jan van Aken der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Allerdings sei die Höhe des Gehalts "für die Zeit des Nichtstuns noch zu hoch", kritisierte er. "Ein durchschnittlicher Facharbeiterlohn sollte dafür reichen."
Auch die AfD unterstützte die Forderung. Vize-Parteichef Stephan Brandner wies darauf hin, dass seine Fraktion bereits 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Kürzung der Übergangsgelder eingebracht hatte. "Die üppigen Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister sind nichts anderes als eine Selbstbedienung auf Kosten der Steuerzahler", kritisierte Brandner.
Übergangsgeld gibt es für Kabinettsmitglieder derzeit für maximal zwei Jahre. In den ersten drei Monaten fließt noch das normale Gehalt, das bei Bundesministern derzeit nach Angaben des Bunds der Steuerzahler bei 17.990 Euro liegt. Danach wird noch die Hälfte gezahlt. Bei Ex-Kabinettsmitgliedern, die Abgeordnete bleiben, werden die Zahlungen mit den Diäten verrechnet.
Verbandspräsident Holznagel schlug gegenüber dem RND vor, dass es bei freiwilligen Rücktritten von Ministerin künftig gar kein Übergangsgeld mehr geben dürfe. "Wer selbst den Rücktritt wählt, darf keine staatliche Übergangsleistung kassieren", sagte Holznagel. Schließlich würden Arbeitnehmer, die ihre Jobs kündigten, von der Arbeitsagentur mit einer Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld sanktioniert. Es dürfe keine Sonderrechte für Kabinettsmitglieder geben.
D.Bachmann--VB