-
Erdbeben in Kolumbien: Shakira verspricht Hilfe beim Wiederaufbau von Schulen
-
Behörden: Region Moskau von 620 ukrainischen Drohnen ins Visier genommen
-
"Hat Spaß gemacht": Williams-Schwestern verlieren bei Comeback
-
Zverev beim Masters in Cincinnati im Achtelfinale
-
Südkoreas Präsident Lee: Manöver mit den USA sind nicht gegen Nordkorea gerichtet
-
Stress mit Olympia-Held Kukuk? "Darf keine Rolle spielen"
-
Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona
-
Wahlkommission in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt
-
Minister Dobrindt und Bär weihen neues Zentrum zur Drohnenabwehr ein
-
Social-Media-Sucht: Eröffnungsplädoyers im wegweisenden US-Prozess gegen Meta
-
Mordfall Tupac Shakur: Anklage spricht von Rache-Tat - Verteidigung widerspricht
-
Moskau droht London nach Bericht über Einsatz britischer Drohnen in Russland
-
Kushner: Gespräche mit dem Iran verlaufen "sehr positiv"
-
Verhandlungsbeginn im Mordfall Tupac Shakur - Anklage spricht von Tat aus Rache
-
Wasserstand in zwei größten Stauseen der USA auf Rekord-Tief gesunken
-
Kushner: Fortschritte bei Umsetzung von Gaza-Friedensplan in 30 Tagen möglich
-
Kurdischer Regierungschef im Irak macht Iran für Angriff auf sein Büro verantwortlich
-
"Bärenstarke Leistung": Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW-Vorstand kündigt Sonderparteitag an
-
Härtetest bestanden: Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Trump deutet Kontakte mit Nordkoreas Machthaber Kim an
-
FIFA trennt sich von Betriebsdirektor Lamour
-
Haus-Belagerung durch Siedler: US-Palästinenser aus Westjordanland fordert US-Schutz
-
Kurdischer Ministerpräsident im Irak meldet iranischen Drohnenangriff auf sein Büro
-
Medien: Füllkrug unmittelbar vor Rückkehr nach Bremen
-
Fremdenfeindlicher Protest im südafrikanischen Durban während Regionalgipfels
-
Norwegens König Harald V. im Krankenhaus behandelt
-
BVB: Auch Veerman-Transfer perfekt
-
WM: Hockey-Frauen nach Niederlage gegen Argentinien unter Druck
-
Demokraten und Republikaner kritisieren Trump für geplante Beschränkung von Südkorea-Manövern
-
UN-Zahlen für 2025: 350 Helfer in Krisengebieten getötet
-
Medien: Premier Burnham fällt auf Imitator von US-Stabschefin Wiles rein
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz stößt auf positives Echo - Kanzler zögert noch
-
Vor Wahlen: Gericht in Russland bestätigt Ausschluss von Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen
-
Wegen Extrem-Sommers beginnt Weinlese im Elsass früher denn je
-
Missbrauchsurteil: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung
-
Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
-
Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen
-
Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
-
BVB verpflichtet griechischen Offensivspieler Konstantelias
-
Russisches Gericht verurteilt Jabloko-Politiker Schlosberg zu elf Jahren Haft
-
Leichte Entspannung in Brandgebiet Hohes Venn - Dienstag droht aber starker Wind
-
Thüringer BSW steht zu Koalition - weitere Konfrontation mit Parteispitze
-
Bayern: 17-Jähriger stirbt nach Sprung in Main-Donau-Kanal
-
Klingbeil will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen
-
US-Journalist: Trump droht dem Oman mit Angriffen bei Widerspruch gegen Iran-Abkommen
-
US-Senator der Demokraten verurteilt Trumps Kritik an Manövern mit Südkorea
-
DFB-Pokal: Bayern-Frauen müssen in Gladbach ran
-
FC Bayern: "Team Day" ohne Musiala
Urteil: Kita in Rheinland-Pfalz muss aggressives Kind vorläufig weiter betreuen
Eine rheinland-pfälzische Kita muss ein wegen Aggressionen auffälliges Kind vorerst weiter betreuen. Eine zivilrechtliche Kündigung reicht nicht, um das Kind von der Kita auszuschließen, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Es muss einen Verwaltungsakt geben. Ein Eilantrag der Eltern gegen die Kündigung hatte somit Erfolg. (Az.: 3 L 297/25.KO)
Das Kind besucht die Kita seit 2020. Da der Junge mehrfach durch Aggressionen auffiel, kündigte die Trägerin der Kita, eine Ortsgemeinde, den Vertrag mit den Eltern mit sofortiger Wirkung. Das Gericht verpflichtete sie nun allerdings vorläufig dazu, das Kind weiter zu betreuen.
Es habe sich dabei nicht damit beschäftigen müssen, ob der Ausschluss in der Sache rechtens gewesen sei, hieß es zur Begründung. Die Kita sei eine öffentliche Einrichtung, und ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis könne nur mit einem Verwaltungsakt beendet werden.
Da es diesen Verwaltungsakt im vorliegenden Fall nicht gibt, darf das Kind die Kita weiter besuchen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz erhoben werden.
A.Ammann--VB