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Initiatoren von AfD-Verbotsantrag wollen neuen Anlauf im nächsten Bundestag nehmen
Über den AfD-Verbotsantrag wird im scheidenden Bundestag nicht mehr entschieden, die Initiatoren wollen aber nicht aufgeben. "Es bleibt unser Ziel, in der nächsten Legislaturperiode noch mal ein Gruppenverfahren auf den Weg zu bringen", sagte der grüne Abgeordnete Till Steffen am Donnerstag dem ARD-Hauptstadtstudio. Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.
Der Bundestag hatte Ende Januar erstmals über den Verbotsantrag beraten, der von mehr als 120 Abgeordneten eingebracht worden war. Eine weitere Befassung des Parlaments ist aber in der am 25. März auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr geplant. Nach dem Prinzip der Diskontinuität verfällt der Antrag damit, er müsste neu eingebracht werden.
Wegge räumte ein, es bestehe für eine Verabschiedung im alten Bundestag weiter keine realistische Chance auf eine Mehrheit. Sie werde sich aber weiter dafür einsetzen, "dass in Karlsruhe ein Verfahren gegen die AfD eröffnet wird", sagte sie der ARD. "Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar und ich bin davon überzeugt, dass sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt."
"So oder so muss es mit dem Verfahren weitergehen", sagte der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. "Die AfD radikalisiert sich weiter." Wanderwitz verwies auf die Aufnahme der beiden ultrarechten Abgeordneten Maximilian Krah und Matthias Helferich in die neue AfD-Fraktion. Wanderwitz wird allerdings dem neuen Bundestag allerdings nicht mehr angehören.
Die AfD ist bei der Bundestagswahl am Sonntag zweitstärkste Kraft geworden und verfügt im neuen Parlament fortan über 152 von 630 Mandaten. Die AfD wird vom Verfassungsschutz derzeit als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" betrachtet. Die Landesverfassungsschutzbehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stufen die Partei dort als gesichert rechtsextremistisch ein.
Im Bundestag wäre für den Antrag auf die Prüfung eines Parteienverbots durch das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Dies sind im alten Bundestag noch 367 Abgeordnete.
Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind generell hoch. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
R.Buehler--VB