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102-jähriger Franzose fordert Entschädigung für Zwangsarbeit in Nazideutschland
Ein 102 Jahre alter Franzose hat für seine Zeit als Zwangsarbeiter in Nazideutschland vor Gericht eine Entschädigung vom französischen Staat verlangt. "Es ist ein Prozess für die Geschichte und zur Erinnerung, solange ich noch Zeugnis ablegen kann", sagte Albert Corrieri am Dienstag vor dem Beginn der Gerichtsverhandlung in Marseille.
Corrieri war 1943 im Alter von 20 Jahren als Zwangsarbeiter nach Deutschland geschickt worden. Die mit dem NS-Regime zusammenarbeitende Vichy-Regierung hatte den Arbeitseinsatz von Franzosen in Deutschland organisiert. Insgesamt waren zwischen 600.000 und 700.000 Menschen davon betroffen.
"Ich bin in einen Zug eingestiegen und wusste nicht, wohin es ging", erinnert sich Corrieri. Er fand sich schließlich in Ludwigshafen, wo er Güterzüge mit Kohlen beladen musste. "Ich habe mehr als hundert Luftangriffe miterlebt, ein Freund ist an meiner Seite gestorben", sagt er. Er sei nun vor Gericht gezogen, um auf die "vergessenen Opfer" aufmerksam zu machen.
Für seinen zwei Jahre dauernden Einsatz zwischen 1943 und 1945 forderte er 43.200 Euro Schadensersatz vom französischen Staat. Dies entspricht einem Stundenlohn von zehn Euro für die Zeit seines Einsatzes.
Die öffentliche Berichterstatterin forderte am Dienstag, das Verfahren einzustellen, da es verjährt sei. Ehemalige Zwangsarbeiter seien zwar nicht als "deportiert", aber dennoch als "zivile Kriegsopfer" anerkannt und hätten bereits ein Recht auf eine pauschale Entschädigung.
Der Anwalt des Klägers hingegen betonte, dass sein Mandant "auf Willen der Vichy-Regierung deportiert und versklavt" worden sei. Dies seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährt würden, betonte er. Es gäbe ohnehin nur noch vier oder fünf ehemalige Zwangsarbeiter in Frankreich.
Die Verkündung des Urteils wird am 18. März erwartet. Ein Gericht in Nizza hatte eine ähnliche Entschädigungsforderung eines 101 Jahre alten ehemaligen Zwangsarbeiter kürzlich abgewiesen. Der Betroffene, der von demselben Anwalt vertreten wird, ging in Berufung.
I.Stoeckli--VB