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Minderheitenpartei SSW erneut mit einem Abgeordneten in Bundestag vertreten
Der als Minderheitenpartei von der Fünfprozenthürde ausgenommene Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist erneut mit einem Abgeordneten in den Bundestag eingezogen. Die Partei erhielt dem am Montagmorgen veröffentlichtem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl zufolge 76.126 Zweitstimmen in Schleswig-Holstein und verbesserte damit ihr Ergebnis von 55.578 Stimmen aus dem Jahr 2021 klar.
Damit vereinte der SSW bundesweit 0,2 Prozent der Stimmen auf sich - nach 0,1 Prozent bei der Wahl vor vier Jahren. Laut Mandatsberechnung auf Basis des vorläufigen Wahlergebnisses darf er daher seinen Spitzenkandidaten Stefan Seidler erneut in den Bundestag entsenden, der dort bereits seit 2021 sitzt.
Das vom SSW ausgegebene Wahlziel, zusätzlich eine weitere Abgeordnete in den Bundestag nach Berlin zu schicken, wurde aber verfehlt. Dafür reicht die Zahl der Zweitstimmen nicht. Nach früheren Angaben der Partei wären dafür in etwa 110.000 Zweistimmen nötig gewesen. In einer ersten Reaktion sprach der SSW in der Nacht zum Montag gleichwohl von einem "historischen Ergebnis".
Mehr Zweitstimmen habe sie bei einer Bundestagswahl seit 1949 noch nie auf sich vereinen können, erklärte die Partei zur Begründung. "Wir werden uns also weiterhin mit einem starken Mandat für unseren Norden in Berlin stark machen - unabhängig und nordisch klar", teilte sie im sozialen Netzwerk Facebook mit. Demnach lag der bisherige Höchstwert bei 75.388 Stimmen 1949.
Der SSW ist als Partei der anerkannten nationalen Minderheiten der Dänen und Friesen aufgrund einer Sonderregelung im Bundeswahlgesetz von der ansonsten geltenden Fünfprozenthürde ausgenommen. Die für sie abgegebenen Zweitstimmen werden bei der Mandatszuteilung auch bei einem Gesamtstimmenanteil unterhalb der Sperrklauselgrenze berücksichtigt. Reicht deren Anzahl rechnerisch zum Erwerb eines oder mehrerer Sitze im Bundestag, kommt die Partei zum Zug.
Möglich wäre zudem der Einzug über ein Direktmandat in einem Wahlkreis, was der Partei am Sonntag aber nicht gelang. Sie hatte dies auch nicht erwartet und sich auf den Einzug per Zweitstimmenergebnis über die Landesliste in Schleswig-Holstein konzentriert. In anderen Bundesländer trat sie nicht an. Die Sonderregeln des Bundeswahlgesetzes dienen dem Minderheitenschutz und sollen die Chancen von Minderheiten auf politische Repräsentation erhöhen.
Der SSW wurde 1948 als politische Interessenvertretung der dänischen und friesischen Minderheiten gegründet. Er versteht sich traditionell als eine soziale und liberale Partei, die sich an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Skandinavien orientiert. Der SSW ist seit Jahrzehnten im schleswig-holsteinischen Landtag vertreten und war von 2012 bis 2017 an der Landesregierung in Kiel beteiligt. Damals koalierte er mit SPD und Grünen.
Generell verzeichnet der SSW seit etwa 20 Jahren einen allgemein steigenden Wählerzuspruch. Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl 2021 erreichte er mit 5,7 Prozent sein bisher bestes Landesergebnis. Vor diesem Hintergrund entschied die Partei 2021, sich erstmal seit Jahrzehnten wieder an einer Bundestagswahl zu beteiligen. Bereits dem 1949 gewählten ersten Bundestag hatte ein SSW-Abgeordneter angehört. Er schied 1953 aus dem Parlament aus.
H.Kuenzler--VB