-
Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken
-
Özdemir fordert "Hochdruck" beim Schutz sicherheitsrelevanter Infrastruktur
-
Revolutionsgarden: Iran nimmt nach US-Angriff Tanker in Hormus-Meerenge ins Visier
-
Nach Drohnenvorfall: Innenministerium plant Schutzschirm gegen russische Sabotage
-
Putin führt Gespräche mit US-Gesandten über Ukraine
-
Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Bei Musiala-Comeback: Bayern patzt auf Schalke
-
Russisches Fernsehen: Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Knoten platzt gegen Japan - wieder alles drin für DBB-Frauen
-
Mit Moral und Glück: BVB siegt nach Comeback
-
Vuelta: Brenner gewinnt schwere Bergetappe - Mas weiter vorne
-
Vor der Wahl: Tausende Menschen feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
DFB-Pokal: Bayern empfangen Magdeburg
-
Zehn Tage nach Sturzflut in Nepal weckt Bergung von zwei Überlebenden neue Hoffnung
-
"Einer der prägenden Charakterdarsteller": Michael Mendl gestorben
-
Füllkrug trifft: Werder ringt Leipzig nieder
-
Elversberg setzt Traumstart fort - Wagner sieht Gelb-Rot
-
US-Militär: Drei iranische Öltanker der iranischen Revolutionsgarden zerstört
-
Entscheidendes Eigentor: BVB siegt nach Comeback
-
Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt
-
Sensation in Monza: Gasly holt die Pole-Position
-
Vor der Wahl: Mehrere tausend Teilnehmer feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
Ungarn will wehrpflichtigen Ukrainern weiter Schutz gewähren
-
Zwölf Sprengstoffvorrichtungen in Sachsen gefunden - Polizei prüft Verbindung
-
Trump-Gesandte mit Vorschlag zu Beendigung des Ukraine-Kriegs in Moskau eingetroffen
-
Infekt: Peterson fehlt DBB-Frauen gegen Japan
-
Nach 3:0-Führung: Wolfsburg verschenkt Heimsieg
-
Nürnberg gibt erstmals Punkte ab
-
Mehrere tausend Teilnehmer versammeln sich zu Demokratiefestival in Magdeburg
-
Nach Sturzflut in Nepal: Rettung von zwei weiteren Überlebenden weckt neue Hoffnung
-
Russell in Monza vor Hamilton - Antonelli Vierter
-
Rechtsstreit um Briefwahl in den USA geht in weitere Runde
-
Anderthalb Wochen nach Sturzflut zwei weitere Menschen in Nepal lebend geborgen
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff zu Gesprächen über Ukraine-Krieg in Moskau
-
Verletzter Pogacar beendet Saison - und verlängert bis 2032
-
"Eines der prägendsten Gesichter der Filmlandschaft": Michael Mendl gestorben
-
Schauspieler Michael Mendl gestorben
-
Nach Eklat in Lyon: UEFA sperrt Fener-Profi Guendouzi
-
Angriffe auf Umspannwerke: Amprion-Chef will für Unternehmen mehr Befugnisse
-
Mehr als neun Tage nach Sturzflut weiterer Mensch lebend aus Tunnel in Nepal gerettet
-
S04-Legende Thon hofft auf würdigen Neuer-Abschied auf Schalke
-
CDU im Saarland wählt Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet weiter nach Verdächtigem
-
Weiter Suche in Nepal nach Überlebenden der Sturzflut - Zahl der Toten erneut gestiegen
-
US Open: Shelton auf dem Weg zum Duell mit Alcaraz
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff am Wochenende mit Ukraine-Vorschlag in Moskau und Kiew
-
Trost von Merz, dann Eistonne: DBB-Frauen trotzen dem Frust
-
Alle Teams in Mailand: Formel 1 eröffnet 2027 gemeinsam
-
"Höhere Ziele": Kompany glaubt an Schalke
-
Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe
Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
Eine Gruppe von 16 Verlagen ist mit ihrer Zivilklage gegen die Nachrichtenapp Newszone des Südwestrundfunks (SWR) vor dem Landgericht Stuttgart gescheitert. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil war die Klage der Verleger unbegründet. So sei der Vorhalt der Verlage, die App sei genehmigungsbedürftig, nicht durch das Landgericht, sondern wegen der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für das öffentliche Rundfunkrecht dort zu klären.
Den von den Verlagen erhobene Vorwurf, die App sei presseähnlich und verstoße damit gegen das Verbot der Presseähnlichkeit, wies das Gericht zurück. Das Verbot der Presseähnlichkeit beziehe sich nicht auf Presseähnlichkeit einzelner Inhalte, sondern grundsätzlich auf das gesamte Telemedienangebot. Deshalb müsse die Seite Dasding.de des SWR, in welche die App eingebettet ist, für diese Bewertung als Ganzes betrachtet werden. Dasding.de sei aber nicht presseähnlich.
Auch den Klageansatz, dass die App als kostenlos und abofrei beworben werde und damit eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliege, wies die Zivilkammer zurück. Die Zielgruppe der App - nämlich die jüngere Generation - habe ein Interesse an der Klarstellung der Kosten- und Abofreiheit. Damit sei die Werbung nicht unzulässig.
B.Baumann--VB