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Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Ein Gesetzentwurf, den die Abgeordneten am Donnerstag in Berlin vorstellten, sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Zudem sieht der Entwurf die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen vor, und er streicht die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch. Über die Vorlage soll noch vor der Neuwahl des Bundestags abgestimmt werden.
Nach Angaben der Initiatorinnen hatten bis Donnerstag 236 der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Die SPD-Angeordnete Leni Breymaier sagte, sie wisse von "etlichen" Abgeordneten, "die heute nicht unterschrieben haben, aber zustimmen werden". Es werde angepeilt, dass das Bundestagsplenum bereits in der ersten Dezemberwoche erstmals über die Vorlage debattiert. Eine Abstimmung könnte dann im Januar erfolgen.
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch nun ausdrücklich entkriminalisieren.
Der aktuell bestehende Straftatbestand "Schwangerschaftsabbruch" soll deshalb insgesamt aufgehoben werden. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden.
Der Abbruch nach Ende der zwölften Woche soll demnach grundsätzlich rechtswidrig bleiben, kann jedoch - wie nach bisheriger Rechtslage - bei Vorliegen einer medizinischen Indikation bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Stellungnahme.
Die geltenden Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs stellten "eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer" dar, heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie könnten der körperlichen und seelischen Gesundheit Schwangerer "Schaden zufügen".
Die bisherige Rechtslage "verstößt gegen Grundrechte der Schwangeren und steht im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Deutschlands", heißt es ergänzend in dem Gesetzentwurf. Deutschland habe internationale Menschenrechtsverträge ratifiziert, die den diskriminierungsfreien Zugang auch zum Schwangerschaftsabbruch fordern.
Zu den Initiatorinnen des Antrags zählen unter anderem die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und die SPD-Abgeordneten Carmen Wegge und Breymaier. Nach Breymaiers Angaben hatten bis Donnerstag keine Abgeordneten von CDU/CSU und FDP unterschrieben.
Die Abtreibung war bereits im Jahr 1871 in Deutschland als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. In der Bundesrepublik blieb die Abtreibung weiter illegal, während in der DDR seit 1972 die so genannte Fristenlösung galt: Dort entschieden Frauen in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft selbst, ob sie diese fortführen wollten.
Nach der Wiedervereinigung beschloss der Bundestag 1992 eine Fristenregelung nach Beratung für die Bundesrepublik. Diese Regelung wurde aber vom Verfassungsgericht gekippt. Das Gericht entschied damals, dass der Gesetzgeber einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbieten und der Schwangeren die grundsätzliche Pflicht auferlegen müsse, das Kind auszutragen.
Daraufhin wurde der bis heute geltende Kompromiss ausgearbeitet, der den Schwangerschaftsabbruch nicht legalisiert, aber in den ersten zwölf Wochen auf Bestrafung verzichtet.
F.Fehr--VB