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Bundeswahlleiterin: Vorgezogene Neuwahl im Februar "rechtssicher durchführbar"
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat gegen einen Termin im Februar für die vorgezogene Neuwahl des Bundestages keine Einwände. Die hier genannten Termine "halte ich für rechtssicher durchführbar", sagte Brand am Dienstag in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die Umsetzung sei aus ihrer Sicht "beherrschbar".
Nach Angaben aus SPD-Fraktionskreisen soll die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar stattfinden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte nach dem Bruch der Ampel-Koalition ursprünglich einen Neuwahltermin bis spätestens Ende März vorgeschlagen, CDU-Chef Friedrich Merz wollte die Wahl dagegen bereits im Januar.
Gegen den Januar-Termin hatte Brand Bedenken geäußert. In der Ausschusssitzung bekräftigte sie, dass der von Merz dafür zunächst gewünschte Wahltermin am 19. Januar nach ihrer Einschätzung "schwierig" gewesen wäre.
Brand erläuterte den Abgeordneten in der von SPD und Grünen beantragten Sondersitzung, welche Herausforderungen mit Vorbereitung und Durchführung der vorgezogenen Neuwahl verbunden sind, etwa durch die Verkürzung von sonst bei Wahlen üblichen Fristen. Sie stellte aber auch klar: "Ich bin sicher, dass sämtliche Wahlorgane, die Gemeinden, die Wahlhelfer und alle anderen an der Vorbereitung der Wahl beteiligten Personen alles in ihrer Macht stehende tun werden, um eine bestmögliche Vorbereitung der Wahl unabhängig vom festzusetzenden Wahltermin zu gewährleisten."
D.Bachmann--VB