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Richter im US-Bundesstaat Georgia kippt restriktives Abtreibungsgesetz
Im US-Bundesstaat Georgia hat ein Richter ein restriktives Abtreibungsgesetz gekippt, das Schwangerschaftsabbrüche ab dem ersten messbaren Herzschlag des Fötus verbietet. Das sogenannte Herzschlag-Gesetz verstoße gegen die Verfassung, entschied der Richter Robert McBurney vom Obersten Gericht im Bezirk Fulton County am Montag (Ortszeit).
Das 2019 von den konservativen Republikanern in Georgias Parlament verabschiedete Gesetz schließt eine Abtreibung aus, sobald der erste Herzschlag beim Fötus festgestellt werden kann. Dies ist etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall, wenn die meisten Frauen noch gar nicht wissen, dass sie schwanger sind. Das Gesetz trat 2022 in Kraft, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben hatte.
Nach der Entscheidung von Richter McBurney sind Abtreibungen in Georgia nun vorerst wieder erlaubt, bis der Fötus eigenständig lebensfähig ist, was etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche der Fall ist. Die "Freiheit in Georgia" schließe das Recht einer Frau ein, "über ihren eigenen Körper zu bestimmen, zu entscheiden, was mit ihm und in ihm geschieht, und staatliche Eingriffe in Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung abzulehnen", erklärte der Richter.
Die Organisation Center for Reproductive Rights, die sich in den USA für den Zugang zu Verhütungsmitteln und das Recht auf Abtreibung einsetzt, begrüßte das Urteil, wies aber zugleich darauf hin, dass der republikanische Generalstaatsanwalt von Georgia, Chris Carr, beim Obersten Gerichtshof des Bundesstaats beantragen könnte, das Urteil zu blockieren und das restriktive Abtreibungsgesetz wieder in Kraft zu setzen.
Georgia zählt zu den rund 20 US-Bundesstaaten, die Schwangerschaftsabbrüche verboten oder stark eingeschränkt haben, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA im Juni 2022 das Grundsatzurteil "Roe v. Wade" aufgehoben hatte, das Frauen im ganzen Land fast 50 Jahre lang das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche garantiert hatte. Seither liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht bei den einzelnen Bundesstaaten.
A.Kunz--VB