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Gericht setzt Rauchverbot in saarländischer Spielhalle vorerst aus
Das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein absolutes Rauchverbot in einer Spielhalle vorerst ausgesetzt. Deren Betreiberin darf nun bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis das Rauchen in einer Raucherkabine ohne Spielmöglichkeit zulassen, wie das OVG am Mittwoch ebenfalls in Saarlouis mitteilte. Es geht davon aus, dass eine entsprechende Verbotsvorschrift verfassungswidrig ist. (Az.: 1 B 56/24)
Im vergangenen Dezember trat im Saarland ein Gesetz in Kraft, wonach in Spielhallen ein absolutes Rauchverbot gilt. Das gilt auch dann, wenn es einen abgetrennten Raucherbereich gibt. Dagegen ging die Betreibern des Lokals gerichtlich vor. Hintergrund dafür ist, dass das Rauchen in abgetrennten Bereichen der saarländischen Spielbanken laut Gesetz weiterhin erlaubt ist.
Das OVG gab der Antragstellerin vorläufig Recht. Nach seiner Ansicht verletzt die Vorschrift die Betreiberin der Spielhalle in ihrer Berufsausübungsfreiheit, ohne dass es einen Grund für die Ungleichbehandlung gibt. Weder der Schutz der Nichtraucher noch die Suchtbekämpfung seien tragfähige Grundlagen für ein absolutes Rauchverbot, das auf Spielhallen beschränkt sei.
G.Haefliger--VB