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Grüne und Patientenschützer kritisieren Lauterbachs Entwurf für Triage-Gesetz
Die Grünen und die Stiftung Patientenschutz haben den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Triage-Gesetzentwurf zur Verteilung knapper Behandlungskapazitäten bei einer Pandemie kritisiert. "Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach", sagte die Grünen-Politikerin Corinna Rüffer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte genauere Kriterien in dem neuen Gesetz.
"Behinderte Menschen würden nach wie vor Gefahr laufen, aufgrund ihrer Behinderung von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden, sagte Rüffer. Die von Lauterbach vorgesehene Aufnahme der sogenannten Ex-Post-Triage in den Entwurf – also der Abbruch der Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen mit höherer Lebenschance – nannte Rüffer einen "traurigen Höhepunkt". "Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird."
Das sei Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen nicht zuzumuten. Das gelte auch für Ärztinnen und Ärzte, die solche Entscheidungen treffen müssten. "Die Ex-Post-Triage ist auch juristisch hochumstritten, da sie vermutlich als Totschlag zu werten wäre", sagte Rüffer. Auch ein Sechs-Augen-Prinzip, auf das sich Minister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt hätten, mache einen solchen "Tabubruch" nicht besser, beklagte die für die Behindertenpolitik zuständige Bundestagsabgeordnete.
Bei knappen Kapazitäten in einer Pandemie soll es künftig möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Gesetz zur Triage verlangt. Die "Ex-Post-Triage" soll nach dem Gesetzesvorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen.
"Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Behinderte bei Triage-Entscheidungen besser zu schützen, wird durch die Übertragung der Entscheidung an drei Privatpersonen keinesfalls erfüllt", sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Brysch, der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf die vorgesehene Entscheidung dreier Ärzte. "Dreimal subjektiv wird nicht einmal objektiv." Der Gesetzgeber müsse konkrete Vorgaben und Kriterien festlegen, nach denen solche Entscheidungen getroffen werden. "Sich hier wegzuducken wird zu einer harten ethischen Auseinandersetzung führen."
J.Horn--BTB