-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
Keine Ausnahme von Verhüllungsverbot für Gesichtsschleier in Rheinland-Pfalz
Für eine Muslimin, die am Steuer ihres Autos einen Gesichtsschleier tragen möchte, gibt es keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Rheinland-Pfalz wies den Antrag der Frau zu Recht ab, wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Es gibt demnach keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift. (Az.: 7 A 10660/23.OVG)
Die Frau beantragte, wegen ihrer religiösen Überzeugungen am Steuer einen sogenannten Nikab tragen zu dürfen. Mit dem Schleier werden nicht nur die Haare, sondern bis auf die Augen auch das gesamte Gesicht verdeckt. Der LBM wies den Antrag ab, auch der Widerspruch blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte das Gesuch ebenfalls ab.
Eine Berufung gegen diese Entscheidung lehnte nun das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verhüllungsverbot diene der allgemeinen Sicherheit des Straßenverkehrs, hieß es. Das Führen eines Fahrtenbuchs, wie es die Klägerin als Auflage vorgeschlagen hatte, sei nicht annähernd gleich geeignet zur Identifizierung von Verkehrsteilnehmern bei automatischen Verkehrskontrollen. Diese Auflage sei bezogen auf das Fahrzeug, die Klägerin dürfe aber auch andere Autos fahren, für die diese Auflage nicht bestehe.
Zudem wird nach Ansicht des Gerichts durch das Verhüllungsverbot niemand unmittelbar an der Auslebung seines Glaubens gehindert. Wenn sie die Kleidervorschrift befolgen wolle, müsse die Frau lediglich auf das Autofahren verzichten. Die von ihr geschilderten Knieprobleme hinderten sie nicht daran, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mit ihrem Führerschein dürfe sie Motorroller fahren, wobei wegen der Helmpflicht das Verhüllungsverbot nicht gelte.
F.Stadler--VB