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Triage-Gesetz soll Abbruch von Behandlung zugunsten anderer Patienten ermöglichen
Bei knappen Kapazitäten in einer Pandemie soll es künftig möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Freitagsausgaben) aus einem Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte ein entsprechendes Gesetz verlangt. Die ethisch brisante "Ex-post-Triage" soll nach dem Gesetzesvorschlag allerdings nur dann zulässig sein, wenn drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte die Entscheidung einvernehmlich treffen.
Bei der "Ex-ante-Triage", bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten.
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte die Angeben nicht. Der Entwurf befinde sich noch in der Ressortabstimmung, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP.
Grundsätzlich darf nach dem von Lauterbach erarbeiteten Entwurf für die Koalitionsfraktionen bei der Zuteilung von nicht ausreichenden, überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus“ niemand aus "Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden", heißt es in dem Bericht weiter.
Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember. Die Richter hatten der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.
M.Odermatt--BTB