-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
Wahlrechtsurteil: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt
Vertreter der Ampel-Parteien haben sich trotz der teilweisen Zurückweisung der Wahlrechtsreform zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. Das Karlsruher Gericht habe "das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle am Dienstag. Die Entscheidung sei "im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz."
Ähnliche Äußerungen gab es auch von SPD und Grünen: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete sei "vollbracht und verfassungsgemäß", erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. "Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist."
Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach von einem "großen Erfolg", der "gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt" worden sei. "Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlrecht."
Die Ampel-Vertreter begrüßten, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Dabei geht es um eine Änderung, wonach Direktmandate in Wahlkreisen künftig durch eine ausreichende Zahl an Zweitstimmen der Parteien gedeckt sein müssen. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Gekippt haben die Karlsruher Richterinnen und Richter aber die vorgesehene Streichung der Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, gemäß ihrem Zweistimmenanteil in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate erzielen.
SPD-Vertreter Wiese bedauerte diese Entscheidung. "Hier hätten aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden", erklärte er. "Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden."
Der FDP-Politiker Kuhle begrüßte aber, dass es bei dem lange umstrittenen Thema durch die Entscheidung aus Karlsruhe nun die "nötige Klarheit" gebe. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Steffen plädierte dafür, sich das Thema nochmals "in Ruhe" anzuschauen. Er riet "von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl" ab.
Nach Angaben aus der Ampel-Koalition bedarf es durch die Gerichtsentscheidung im Prinzip keiner erneuten Rechtsänderung, damit die Grundmandatsklausel wieder wirksam wird. Sie gelte bereits durch den Richterspruch.
C.Koch--VB