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Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Cum-Ex-Urteil scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die von einer Beteiligungsgesellschaft der Bank angegriffene Übergangsvorschrift sei ausnahmsweise "wegen überragender Belange des Gemeinwohls" zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 2 BvR 2194/21)
Das Landgericht Bonn ordnete im Jahr 2020 an, dass die Bank 176 Millionen Euro zurückzahlen müsse. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil später und entschied, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar seien. Die Bank hatte das Geld bereits erstattet.
Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer "zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden. Bundesweit wird gegen Hunderte Beschuldigte ermittelt, in Bonn steht seit einigen Wochen die mutmaßliche Schlüsselfigur Hanno Berger vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof war bei seinem Urteil im Juli 2021 der Auffassung, dass die Einziehung der 176 Millionen trotz möglicher Verjährung in einigen Fällen möglich sei und berief sich unter anderem auf die Übergangsvorschrift. Die Bank beklagte daraufhin vor dem Verfassungsgericht, dass rückwirkend belastende Gesetze verboten seien und die BGH-Entscheidung einen Verstoß gegen dieses Verbot darstelle.
Damit hatte sie aber keinen Erfolg. Zwar führe die Übergangsvorschrift tatsächlich zu einer sogenannten Rückwirkung von Rechtsfolgen, erklärte das Verfassungsgericht nun. Der Gesetzgeber habe damit aber eine Lücke schließen wollen.
Die "Störungen der Vermögensordnung" durch die Steuerhinterziehungen solle beseitigt und deutlich gemacht werden, dass sich Straftaten nicht lohnen. Dieses Ziel sei legitim und überragend wichtig. Das Interesse der Allgemeinheit gehe hier vor.
Bereits im Dezember waren zwei Anteilseigner der Warburg-Bank mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen Cum-Ex-Geschäften gescheitert.
C.Kovalenko--BTB