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Bundesamt durfte vor Virensoftware von russischem Hersteller Kaspersky warnen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einer neuen Gerichtsentscheidung zufolge vor der Virenschutzsoftware der russischen Firma Kaspersky warnen dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster teilte am Donnerstag mit, eine Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky gegen einen Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts abgelehnt zu haben.
Das BSI hatte Mitte März eine Warnung vor der Software herausgegeben und dies unter anderem mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine begründet. So hielt das Institut angesichts russischer Drohungen gegen die Bundesrepublik Manipulationen an der Software oder den Zugriff auf bei Kaspersky gespeicherte Daten für möglich.
Dagegen wandte sich das deutsche Tochterunternehmen von Kaspersky mit einem Eilantrag vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Antrag am 1. April ab. Das Oberverwaltungsgericht lehnte nun wiederum eine hiergegen gerichtete Beschwerde ab.
Demnach ist der Begriff der Sicherheitslücke, der das BSI zu einer Warnung berechtigt, vom Gesetzgeber weit formuliert. Bei Virenschutzprogrammen bestünden schon aufgrund ihrer Funktionsweise Sicherheitslücken im Sinn des Gesetzes, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Die Annahme des BSI, dass russische Kräfte mithilfe der Software von Kaspersky einen IT-Angriff durchführen könnten, beruhe zudem auf "hinreichenden Erkenntnissen zur aktuellen Cybersicherheitslage". Die Warnung des BSI ist laut Oberverwaltungsgericht nicht politisch motiviert und stellt "keine reine Symbolpolitik dar". Angesichts der aktuellen Bedrohungslage diene sie allein dazu, das Risiko von IT-Angriffen zu reduzieren.
J.Horn--BTB