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OVG Sachsen-Anhalt untersagt T-Shirts mit Aufdruck "Z-itronenlimonade"
Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat das Tragen von T-Shirts mit dem Aufdruck "mmmhhh Z-itronenlimonade" auf einer Versammlung in Halle untersagt. Das Gericht sieht mit seinem am Donnerstag in Magdeburg verkündeten Beschluss in dem Wortspiel mit überdimensionalem "Z" den objektiven Straftatbestand der Billigung eines Angriffskriegs erfüllt. Vom Tragen der T-Shirts auf einer für Donnerstag angemeldeten Demonstration gehe "eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" aus. (Az 3 M 45/22)
Das "Z" gilt als Symbol der Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Mit seiner Entscheidung revidierte das OVG ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Halle und bestätigte eine Versammlungsauflage der Polizeiinspektion, mit der dem Antragsteller das Tragen der T-Shirts bei der Versammlung untersagt worden war.
Aufgrund der optischen Gestaltung des T-Shirt-Aufdrucks und der überdimensionalen Hervorhebung des einen Buchstabens sei für Betrachter allein das deutlich dominierende "Z" wahrnehmbar - im Gegensatz zu der aus größerer Entfernung kaum wahrnehmbaren Wortschöpfung "mmmhhh [...]-itronenlimonade", erklärte das OVG.
Der Senat habe keinen Zweifel daran, dass ein durchschnittlich informierter Mensch angesichts der seit Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine intensiven Medienberichterstattung Kenntnis von der Symbolkraft des großen "Z" besitze und dadurch den Eindruck gewinne, dass der Träger des betreffenden Shirts den Angriffskrieg billige.
D.Schneider--BTB