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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wert der Arbeit
Über den Wert der Arbeit hat am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Konkret ging es den zweiten Tag in Folge um die Arbeit von Strafgefangenen. Zwei Langzeitinhaftierte zogen nach Karlsruhe, weil sie den gesetzlich festgelegten Stundenlohn zwischen etwa einem und drei Euro zu niedrig finden. Das Gericht muss entscheiden, ob dieses Geld sowie die dazu kommenden sechs bis acht Freistellungstage eine angemessene Anerkennung der Arbeit darstellen. (Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17)
Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern. Arbeiten im Strafvollzug soll dabei helfen, auch später nach der Haftentlassung einen Job zu finden und sich selbst finanzieren zu können, kurz "in sozialer Verantwortung" zu leben.
Für die Gefangenen bedeutet ihre Arbeit aber meist mehr, wie am Donnerstag Leiterinnen und Leiter von Justizvollzugsanstalten darstellten. Sie strukturiere den Tag, die Häftlinge kämen aus der Zelle und könnten andere Menschen treffen. Mehrmals wurde vom Stolz berichtet, den viele entwickelten, wenn sie - womöglich zum ersten Mal - von Vorgesetzten für ihre Leistung gelobt würden.
Das ist für die Richterinnen und Richter aber nicht der wichtigste Aspekt. Sie müssen darüber entscheiden, ob die monetäre Vergütung, das Geld also, eine angemessene Anerkennung "im Sinne des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebots" darstellt, wie es Gerichtsvizepräsidentin Doris König formulierte.
1998 hatte das Gericht die damalige Regelung als ungenügend beanstandet. Der damals noch zuständige Bund hob die Vergütung später auf neun Prozent des durchschnittlichen Arbeitslohns an. 2006 ging die Zuständigkeit auf die Bundesländer über, die teilweise die alte Regelung übernahmen. In den meisten Ländern sind Gefangene verpflichtet zu arbeiten, so auch in Nordrhein-Westfalen und Bayern - den Ländern, aus denen die beiden Beschwerdeführer kommen.
Arbeiten sie nicht, obwohl sie arbeitsfähig sind, wird ihnen vorübergehend das Taschengeld von etwa 50 Euro im Monat gestrichen. Das führt offenbar ab und zu dazu, dass sie sich bei anderen Gefangenen zu inoffiziellen, horrenden Zinssätzen verschulden - so wurde es vor Gericht aus der Praxis berichtet. Denn Gefangene müssen zwar nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Für Unterbringung, Essen und Gesundheitsversorgung zahlt der Staat.
Extras müssen sie allerdings selbst zahlen. Dazu gehören Leihgebühren für Fernseher und Radiogeräte, Sportkleidung, Telefonkosten und Genussmittel wie Kaffee oder Zigaretten, die beim Anstaltskaufmann erworben werden können. Teils werden sie an Zusatzkosten für Zahnersatz oder Brille beteiligt, außerdem sparen sie für das sogenannte Überbrückungsgeld, das sie bei der Haftentlassung bekommen.
Ob Gefangene die Bezahlung als unzureichend empfinden, darüber waren sich die Expertinnen und Experten uneins. Während die Vorsitzende der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug in Karlsruhe vortrug, dass es bei den derzeitigen Löhnen kaum möglich sei, den Wert der Arbeit zu vermitteln, sah der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bernau in Bayern keine Unzufriedenheit bei den Gefangenen.
Die Bundesvereinigung schlug vor, die Löhne anzuheben und davon beispielsweise einen Teil für das Abtragen von Schulden abzuziehen - denn die meisten Gefangenen sind verschuldet und können die Summe während der Haft nicht abzahlen.
Bereits am Mittwoch forderte ein Vertreter der Gefangenengewerkschaft die Anhebung der Sätze auf den Mindestlohn und die Aufnahme der Häftlinge in die Kranken- und Rentenversicherung. Vertreter der Länder argumentierten, dass Gefangene den Staat viel Geld kosten. Die Produktivität in gefängniseigenen Betrieben oder der dortigen Produktion für externe Firmen sei niedrig, die Kosten für einen Haftplatz pro Tag betrügen dagegen etwa in Nordrhein-Westfalen 169 Euro.
Am Donnerstag wollte das Gericht noch weitere Sachverständige anhören. Ein Urteil wird erst für einen späteren Zeitpunkt erwartet.
N.Fournier--BTB