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Bundesverfassungsgericht setzt Verhandlung über Geld für arbeitende Gefangene fort
Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Verhandlung über die Vergütung der Arbeit von Strafgefangenen fortgesetzt. Nach Karlsruhe zogen zwei Häftlinge aus Nordrhein-Westfalen und Bayern, die den Verdienst zwischen etwa einem und drei Euro pro Stunde zu niedrig finden. Das Gericht muss entscheiden, ob dieses Geld sowie die dazu kommenden wenigen Freistellungstage eine angemessene Anerkennung der Arbeit darstellen. (Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17)
Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein Konzept für die Resozialisierung der Gefangenen zu entwickeln. Arbeiten im Strafvollzug soll dabei helfen, auch später nach der Haftentlassung einen Job zu finden und sich selbst finanzieren zu können. Die Verhandlung begann bereits am Mittwoch. Ein Urteil soll am Donnerstag noch nicht fallen, es wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
C.Meier--BTB