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27-Jährige in Berlin wegen antiisraelischer Posts in sozialen Medien verurteilt
Eine 27-jährige Frau ist vom Berliner Landgericht wegen antiisraelischer Beiträge in sozialen Medien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Sie habe mit ihren Posts geistige Brandstiftung begangen, sagte Richterin Susann Wettley am Donnerstag in ihrer Begründung. "Es ging Ihnen darum, den Kampf derer, die gegen Juden hetzen, zu unterstützen."
Das Ziel der Angeklagten sei es gewesen, aufzuwiegeln. Die Posts seien geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören und Juden auf der ganzen Welt zu verängstigen. "Sie haben dem Hass Nährboden gegeben", sagte Wettley. Das Handeln sei "ganz klar antisemitisch" gewesen.
Die 27-Jährige wurde wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenso ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten gefordert, allerdings ohne Bewährung.
Die Beschuldigte hatte unter anderem am 7. Oktober 2023, dem Tag des Überfalls der Hamas auf Israel, ein von der Hamas verbreitetes Foto über soziale Medien verbreitet. Darauf war ein getöteter israelischer Soldat zu sehen, auf dessen Kopf jemand einen Fuß abgestellt hatte.
Dies sei eine Billigung des Angriffskrieges durch die Hamas und zudem Volksverhetzung, sagte die Richterin. "Solche Taten tragen dazu bei, dass sich Juden in Berlin nicht mehr mit Kippa auf die Straße trauen", sagte Staatsanwalt Alexander Roth in seinem Plädoyer.
Zudem hatte die 27-Jährige am 18. Oktober auf der Onlineplattform Instagram, wo sie zu jenem Zeitpunkt 450 Follower hatte, zu propalästinentischen Ausschreitungen in Neukölln aufgerufen. Tatsächlich kam es dort zu Krawallen, bei denen Autos und Mülltonnen brannten sowie 65 Polizisten verletzt wurden. In einer ohnehin schon aufgeheizten Stimmung habe die Angeklagte mit ihrem Aufruf Öl ins Feuer gegossen, sagte Richterin Wettley.
Der Anwalt der Angeklagten, Yalcin Geyhan, hatte hingegen auf eine Geldstrafe plädiert. Er sprach in seinem Schlussantrag von einer "unfassbaren Dummheit", die seine Mandantin im schnelllebigen Internet begangen habe. Sie sei keine Rädelsführerin und keine Hasspredigerin.
Bei den 450 Followern auf Instagram handle es sich nicht um radikale Männer, sondern vor allem um junge Frauen und Mädchen. Das Verfahren gegen sie sei für seine Mandantin ein "Schuss vor den Bug" gewesen. "Sie wird in ihrem ganzen Leben kein Social Media mehr anfassen."
Die 27-Jährige ist nach eigenen Angaben Tochter libanesischer Flüchtlinge. Geboren wurde sie in Dänemark, kam aber als Kind nach Deutschland. In ihrem Schlusswort entschuldigte sie sich für ihre Taten. "Das war auf allen Ebenen falsch."
Als Teil der Bewährungsauflage muss die 27-Jährige 600 Euro an die Organisation Hate Aid zahlen, die sich gegen Hass im Internet einsetzt. Außerdem muss sie 20 Sitzungen beim Violence Prevention Network absolvieren, das mit ideologisch gefährdeten Menschen arbeitet.
L.Wyss--VB