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Tübinger Oberbürgermeister Palmer lässt Grünen-Mitgliedschaft bis Ende 2023 ruhen
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende 2023 ruhen. Der Landesvorstand der Grünen in Baden-Württemberg sowie Palmer stimmten am Sonntag einem entsprechenden Kompromisvorschlag des Landesschiedsgerichts der Partei zu, wie beide Seiten in Stuttgart mitteilten. Ein Parteiausschluss des umstrittenen Kommunalpolitikers ist damit vorerst vom Tisch.
Gegen Palmer lief wegen dessen teils provokanten Äußerungen ein Parteiordnungsverfahren. Die baden-württembergischen Grünen hatten auf ihrem Landesparteitag im Mai 2021 ein Ausschlussverfahren gegen ihn beschlossen. Anlass war ein rassistischer Post über den früheren Fußballnationalspieler Dennis Aogo auf Facebook. Nach Palmers Angaben war sein Eintrag satirisch gemeint.
Bereits zuvor hatte der bundesweit bekannte Politiker mit Äußerungen zur Flüchtlingspolitik und zu Corona-Maßnahmen mit seiner Partei über Kreuz gelegen. Die damalige Landesspitze hatte den Antrag mit der "langen Liste von kalkulierten Ausrutschern und inszenierten Tabubrüchen" begründet.
"Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat", erklärten die beiden Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller am Sonntag. Damit sei klar gestellt: "Boris Palmer hat die Grenzen dessen überschritten, was wir als Partei aushalten müssen."
Gleichzeitig zeige der Vergleich einen Weg auf, künftig wieder "in geordneten innerparteilichen Verfahren zusammenzuarbeiten". Beide Seiten wollen demnach im kommenden Jahr Gespräche darüber führen, wie Palmer "zukünftig kontroverse innerparteilige Meinungen äußern könnte unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei". Mit dem nun erzielten Kompromiss könne die Partei die "aufreibende Debatte" hinter sich lassen und "den Fokus wieder voll und ganz auf die inhaltliche Arbeit" richten, erklärten Schwelling und Haggenmüller.
Palmer selbst schrieb auf seiner Facebook-Seite, der Vergleichsvorschlag sichere, "dass ich weiterhin Mitglied der Grünen bin". "In Überzeugung und Taten bleibe ich ohnehin grün." Den Streit auf diese Weise zu beenden, scheine ihm "sinnvoll", betonte Palmer.
Palmers Anwalt Rezzo Schlauch wies zugleich die Behauptung des Grünen-Landesvorstandes, der Vergleich sanktoniere das Verhalten seines Mandanten, als "irreführend" zurück. Das Wesen eines Vergleichs sei es, einen Streit beizulegen, was Entgegenkommen beider Seiten erfordere. Mit seiner Zustimmung, seine Mitgliedsrechte für einen befristeten Zeitraum ruhen zu lassen, werde Palmer "also nicht bestraft, sondern trägt seinen Teil dazu bei, den Konflikt zu befrieden", betonte Schlauch.
Das Ruhen der Parteimitgliedschaft bedeutet, dass Palmer nicht für Parteiämter kandidieren kann oder bei Versammlungen abstimmen darf. Bereits zum Jahresanfang hatte Palmer mit Verweis auf das Ausschlussverfahren entschieden, sich nicht einem Mitglieder-Votum der Grünen zu stellen und bei der Oberbürgermeisterwahl in Tübingen im Oktober als unabhängiger Kandidat für eine dritte Amtszeit anzutreten. Die Grünen haben inzwischen eine eigene Kandidatin nominiert. Sollte er wiedergewählt werden, wäre er von 2024 an "wieder einer der wenigen (aktuell drei) grünen Oberbürgermeister im Ländle", schrieb Palmer auf Facebook.
M.Odermatt--BTB