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EuGH überträgt Urteilsverkündungen künftig teilweise live im Internet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird einige Urteilsverkündungen zukünftig live im Internet übertragen. So solle der Zugang der Öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit erleichtert werden, teilte der EuGH am Freitag in Luxemburg mit. Das Streamingsystem starte bereits am Dienstag.
Urteile der Großen Kammer und Schlussanträge der Generalanwälte in Fällen, die der Großen Kammer zugewiesen sind, sollen live auf der Webseite zu sehen sein. Auch mündliche Verhandlungen in solchen Fällen sollen übertragen werden, allerdings zeitversetzt um einige Stunden. Sie sollen zudem simultan gedolmetscht werden in diejenigen Sprachen, "die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind".
Am EuGH kann grundsätzlich jede der 24 Amtssprachen der EU verwendet werden. Es wird allerdings eine Verfahrenssprache festgelegt, die während der mündlichen Verhandlung gesprochen wird. Welche Sprache das ist, kommt auf die Natur des Verfahrens an. Legt ein nationales Gericht dem EuGH eine Frage vor, wird in der Sprache des nationalen Gerichts verhandelt.
Wenn eine Partei direkt vor dem EuGH klagt, darf sie die Verfahrenssprache wählen. Bei einer Klage gegen einen Mitgliedsstaat ist die Amtssprache dieses Staates Verfahrenssprache. Die Generalanwälte verfassen ihre Gutachten entweder in ihrer Muttersprache oder in einer der großen europäischen Sprachen. Bei den mündlichen Verhandlungen gibt es zudem Dolmetscher, Schriftstücke werden von Juristen übersetzt.
Für das Streamen gilt zunächst eine Probephase von sechs Monaten. Im Februar übertug der EuGH erstmals eine Urteilsverkündung live im Internet. Dabei ging es um den EU-Rechtsstaatsmechanismus, den der EuGH für rechtens erklärte.
Y.Bouchard--BTB