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एलेक्स बोडी और प्रो. डॉ. डायटर लाज़िक ने ALPHA WHEY और BODI एनर्जी ड्रिंक के लिए एक अनुबंध पर हस्ताक्षर किए
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Alex Bodi och prof. dr. Dieter Lazik tecknar avtal om ALPHA WHEY och BODI Energidryck
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Alex Bodi a prof. dr. Dieter Lazik podepsali smlouvu týkající se produktů ALPHA WHEY a BODI Energetický nápoj
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Alex Bodi i prof. dr Dieter Lazik podpisują umowę dotyczącą marek ALPHA WHEY i BODI Napój energetyczny
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Ο Alex Bodi και ο καθηγητής Δρ. Dieter Lazik υπογράφουν σύμβαση για τα προϊόντα ALPHA WHEY και BODI Ενεργειακό ποτό
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أليكس بودي والبروفيسور الدكتور ديتر لازيك يوقعان عقدًا بشأن منتجي «ألفا ويل» و«بودي إنيرجي درينك»
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アレックス・ボディ氏とディーター・ラジク教授が「ALPHA WHEY」および「BODI エナジードリンク」に関する契約を締結
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알렉스 보디와 디터 라지크 교수가 ALPHA WHEY 및 BODI 에너지드링크에 관한 계약을 체결했습니다.
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亞歷克斯·博迪(Alex Bodi)與迪特爾·拉齊克(Dieter Lazik)教授簽署關於 ALPHA WHEY 及 BODI 能量飲料的合約
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Алекс Боді та проф. д-р Дітер Лазік уклали договір щодо ALPHA WHEY та Боді Енергетичний напій
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Алекс Боди и проф. д-р Дитер Лазик заключили договор о выпуске продуктов ALPHA WHEY и BODI Энергетический напиток
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BGH: Knapp sechsjährige Haftstrafe wegen "NSU 2.0"-Drohschreiben rechtskräftig
Wegen zahlreicher mit dem Absender "NSU 2.0" verschickter Drohschreiben an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens muss ein 55-jähriger Mann für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. (Az. 3 StR 300/23)
Der erste Drohbrief war im August 2018 aufgetaucht, die Serie dauerte bis zum März 2021. Die per E-Mail, SMS oder Fax versandten Nachrichten waren mit "NSU 2.0" unterschrieben und spielten so auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.
Gerichtet waren sie unter anderem an Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz sowie Künstler und Menschenrechtsaktivisten, zudem teils auch Zeitungen, Parteien und Behörden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte die Schreiben allein verfasst. Sie waren bedrohend und beleidigend, teils auch volksverhetzend und verunglimpfend. Mehrere Schreiben enthielten auch nationalsozialistische Parolen, eines sogar einen Tötungsaufruf.
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, die Schreiben verfasst zu haben. Obwohl er eine Reinigungssoftware genutzt hatte, fanden Spezialisten jedoch entsprechende Spuren auf seinem Computer.
Nach Überzeugung des BGH würdigte das Landgericht diese Indizien rechtsfehlerfrei. Das gelte auch für die vor dem Landgericht umstrittene Würdigung, dass der Mann Alleintäter gewesen sei.
Der BGH hob das Frankfurter Urteil lediglich hinsichtlich eines Details auf, bei dem das Landgericht von einem "tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte" ausgegangen war. Der BGH ging von einem "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" aus. Das Strafmaß ließen die Karlsruher Richter aber bestehen.
G.Schmid--VB