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EU-Asylpakt kann in Kraft treten
Nach fast zehnjährigen Debatten können die neuen europäischen Asylregeln in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsländer besiegelten die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (Geas) am Dienstag in Brüssel. Das Paket aus zehn Gesetzestexten sieht eine deutliche Verschärfung der Verfahren vor. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Dafür ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von Migranten in Europa geplant.
Der Asylpakt sieht zudem erstmals Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen damit an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern aus direkt abgeschoben werden. Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für eine Ausnahme eingesetzt.
Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten zudem künftig in "sichere Drittstaaten" wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden - etwa durch Angehörige oder ein Studium.
Das britische "Ruanda-Modell" ist mit den neuen EU-Regeln deshalb vorerst nicht vereinbar. Großbritannien will illegal Eingereiste ab dem Sommer unterschiedslos nach Ruanda abschieben, London hat mit dem ostafrikanischen Land dazu ein Abkommen geschlossen.
In Deutschland wirbt die CDU für ein Vorgehen nach britischem Vorbild. In dem neuen CDU-Grundsatzprogramm heißt es, wer in Deutschland Asyl beantrage, solle zukünftig in einen "sicheren Drittstaat" gebracht werden, ein Asylverfahren durchlaufen - und selbst im Falle eines positiven Bescheids auch dort bleiben.
Die EU-Asylagentur hatte vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Stand seit 2016. Rund 330.000 davon entfielen auf Deutschland.
Die neuen Asylregeln treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, sie national umzusetzen.
H.Gerber--VB