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Verfassungsgericht urteilt im Juni über Merkel-Äußerungen zur Kemmerich-Wahl
Das Bundesverfassungsgericht will am 15. Juni sein Urteil zur Kritik der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten im Jahr 2020 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. (Az: 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Kemmerich war am 5. Februar 2020 mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Die damalige Kanzlerin Merkel meldete sich hierzu während einer Auslandsreise in Südafrika zu Wort. Sie sprach von einem einzigartigen Vorgang, "der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen". Sie forderte, das Ergebnis rückgängig zu machen. Die CDU zumindest dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen.
Die AfD ist der Ansicht, Merkel habe damit ihre Neutralitätspflicht nicht gewahrt. Sie habe während einer Pressekonferenz als Regierungschefin gesprochen. Das Recht der AfD auf Chancengleichheit sei dadurch verletzt worden. Während der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli 2021 verteidigte die Bundesregierung sich und die damalige Kanzlerin mit dem Hinweis, die Wahl Kemmerichs habe auch im Ausland größere Aufmerksamkeit gefunden.
A.Gasser--BTB