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Bericht: Habeck will Energieunternehmen notfalls unter Staatskontrolle stellen
Mit einer Novelle des Energiesicherungsgesetzes will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) laut einem Bericht der Funke Mediengruppe Vorsorge dafür treffen, Energieunternehmen notfalls unter staatliche Kontrolle zu stellen. Demnach könnten Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt oder im Extremfall sogar enteignet werden. Hintergrund sind offensichtlich der Krieg Russlands gegen die Ukraine und dessen Folgen.
Die treuhänderische Verwaltung könnte der Vorlage zufolge, für die laut den Funke-Zeitungen die Ressortabstimmung eingeleitet wurde, dann durch das Wirtschaftsministerium angeordnet werden, "wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht".
Das Ministerium könne eine solche Anordnung für sechs Monate treffen, sie könne um weitere sechs Monate verlängert werden. Eine Enteignung solle möglich sein, wenn eine Treuhandverwaltung nicht ausreicht, um die Versorgungssicherheit zu garantieren, hieß es. Diese Option sei allerdings die "ultima ratio", zitierten die Zeitungen aus der Begründung des Gesetzentwurfs. "In Fällen, in denen eine Treuhandverwaltung oder ein anderes milderes Mittel, wie ein alternativer Erwerb nicht geeignet erscheinen, kann eine Enteignung auch unmittelbar erfolgen", hieß es demnach weiter.
Außerdem will das Wirtschaftsministerium dem Bericht zufolge zur Vorbereitung auf einen möglichen Stopp von Gas-Lieferungen aus Russland eine digitale Plattform einführen, auf der sich große Industrieunternehmen und Gashändler registrieren müssen. Auf Grundlage ihrer Daten solle im Ernstfall entschieden werden, wo Gas eingespart werden kann und wo Abschaltungen erfolgen müssten.
Im Interesse der Versorgungssicherheit solle es im Krisenfall zudem schwieriger werden, Energieverträge zu kündigen. Anbieter, die dies tun wollten, müssten sich das dann zuvor von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Auch eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen soll dem Entwurf zufolge künftig unter Vorbehalt durch die Bundesnetzagentur stehen.
Das Energiesicherungsgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und war damals eine Reaktion auf die Ölkrise. Es ermöglicht der Exekutive über Rechtsverordnungen Eingriffe, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie autofreie Sonntage oder Tempolimits. Diese Optionen enthält das Gesetz auch weiterhin.
C.Kovalenko--BTB