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Bundesanwaltschaft klagt weitere sogenannte IS-Rückkehrerin an
Die Bundesanwaltschaft hat eine weitere sogenannte IS-Rückkehrerin angeklagt. Wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, soll die Deutsche Jalda A. von 2014 und 2017 in Syrien nacheinander mit mehreren Kämpfern der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) verheiratet gewesen sein und diese selbst als Mitglied unterstützt haben. Außerdem werden ihr Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, weil sie gemeinsam mit einem ihrer Männer eine jesidische Slavin gehalten und diese wiederholt misshandelt habe.
Die Beschuldigte war demnach im Oktober vergangenen Jahres bei ihrer Rückkehr nach Deutschland festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Angeklagt wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG), das die Anklage prüfen und über eine Hauptverhandlung entscheiden wird.
Nach Erkenntnissen der Ermittler soll A. im April 2014 über die Türkei nach Syrien gereist sein, um sich in dem Bürgerkriegsland dem IS anzuschließen. Dort lebte sie nacheinander als Ehefrau von drei Kämpfern der Dschihadistenmiliz in unterschiedlichen Städten, wobei ihre ersten beiden Männer jeweils bei Kämpfen getötet wurden. In dieser Zeit brachte sie 2015 demnach auch einen Sohn zur Welt.
Laut Anklage besuchte die Beschuldigte mit einem ihrer Männer unter anderem öffentliche Steinigungen und andere brutale Strafaktionen des IS. Ihr letzter Mann hielt unter anderem auch eine Jesidin als Haushaltssklavin, an deren Ausbeutung, Überwachung und Misshandlung sie sich aktiv beteiligt habe. Der IS verübte einen Völkermord an der religiösen Minderheit der Jesiden, viele Frauen wurden versklavt.
2017 wurde die Angeklagte demnach von kurdischen Sicherheitskräften gefangengenommen. Vor etwa einem halben Jahr reiste sie dann nach Deutschland zurück, wo sie bei ihrer Ankunft festgenommen wurde.
D.Schneider--BTB