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Schweigegeld und Geschäftsbetrug: Zwei Gerichtstermine für Trump in New York
Gleich zwei wichtige Gerichtstermine in New York am selben Tag haben US-Präsidentschaftsbewerber Donald Trump unter Druck gesetzt. Beim ersten Termin, zu dem Trump am Montag erschien, sollte das Datum für seinen Strafprozess wegen Fälschung von Geschäftsdokumenten nach einer Schweigegeldzahlung an eine frühere Pornodarstellerin festgelegt werden. Beim zweiten Termin sollte Trump eine Sicherheitsleistung von fast einer halben Milliarde Dollar erbringen, die ihm wegen Geschäftsbetrugs auferlegt worden war.
Bei seinem Eintreffen am Strafgericht des Bezirks Manhattan prangerte der frühere Präsident erneut eine gegen ihn laufende "Hexenjagd" an. Dies ist ein Begriff, den der Rechtspopulist regelmäßig verwendet, um sich als unschuldiges Opfer eines politisch gelenkten Justizapparats darzustellen.
Kurz zuvor hatte Trump in seinem Onlinenetzwerk Truth Social zu den beiden Gerichtsterminen geschrieben: "Dies sind manipulierte Fälle, die alle vom Weißen Haus und Justizministerium zum Zweck der Wahleinmischung koordiniert werden." Er bezog sich damit auf die Präsidentschaftswahl im November, bei der es aller Voraussicht nach eine Neuauflage des Duells von 2020 zwischen dem Demokraten Biden und dem Republikaner Trump geben wird.
Trump ist in gleich vier Fällen strafrechtlich angeklagt, darunter wegen seiner Versuche, seine damalige Wahlniederlage gegen Biden nachträglich zu kippen. Der erste Strafprozess, der gegen ihn geführt werden könnte, ist jedoch jener zur Schweigegeldaffäre - es ist ein Verfahren von historischer Dimension, da nie zuvor einem ehemaligen US-Präsidenten ein strafrechtlicher Prozess gemacht worden ist.
Der Prozess hätte eigentlich schon an diesem Montag beginnen sollen, war aber verschoben worden. Die Staatsanwaltschaft stimmte Mitte März einer "kurzen Vertagung" zu, um Trump und seinen Anwälten die Zeit zu geben, neue Unterlagen zu dem Fall zu prüfen. Trump hat in dem Fall auf nicht schuldig plädiert.
Trumps früherer Anwalt Michael Cohen hatte vor der Präsidentschaftswahl 2016 ein Schweigegeld von 130.000 Dollar an die frühere Sexdarstellerin Stormy Daniels gezahlt. Diese hatte nach eigener Schilderung zehn Jahre zuvor eine kurze Affäre mit Trump gehabt, was dieser jedoch bestreitet. Das Schweigegeld war an sich nicht illegal, doch wirft die Staatsanwaltschaft Trump vor, die Zahlung mittels der Fälschung von Geschäftsdokumenten kaschiert zu haben.
Der zweite Fall, um den es am Montag in New York ging, setzt Trump unter erheblichen finanziellen Druck. Trump und seine Söhne Donald Junior und Eric waren für schuldig befunden worden, über Jahre hinweg die Vermögenswerte ihres Immobilienimperiums künstlich aufgebläht zu haben, um so von Banken und Versicherungen günstige Konditionen zu bekommen.
Trump wurde deshalb im Februar zu einer Geldstrafe von rund 355 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt worden, was sich auf etwa 454 Millionen Dollar (418 Millionen Euro) summiert. Zwar hat der 77-Jährige dagegen Berufung eingelegt. Dennoch setzte ihm die Justiz eine Frist bis diesen Montag, um die Summe zu hinterlegen oder Kautionsbürgschaften in dieser Höhe vorzuweisen. Tut er dies nicht, könnten ihm Konten gesperrt oder Teile seines Immobilienbesitzes beschlagnahmt werden.
Vor einigen Tagen hatten Trumps Anwälte jedoch erklärt, dass ihr Mandant nicht in der Lage sei, die Leistung zu erbringen - eine blamable Selbstenthüllung des Präsidentschaftsbewerbers, der sich selbst stets als brillanten Geschäftsmann darstellt. Trump Schwierigkeiten resultieren daraus, dass der größte Teil seines Vermögens in Immobilien gebunden ist, ihm also nicht unmittelbar in Barmitteln zur Verfügung steht.
Am Freitag war allerdings der Börsengang von Trumps Medienunternehmens TMTG beschlossen worden, was ihm Milliardeneinnahmen bescheren könnte. Ob ihm diese potenziellen Einnahmen in seinen juristischen Schwierigkeiten weiterhelfen können, ist jedoch unklar. Trump hätte auf diese Einnahmen erst in einigen Monaten Zugriff. Allerdings könnte ihm die Aussicht auf diese Gelder eventuell helfen, doch noch von Versicherern Kautionsbürgschaften zu erhalten.
C.Kreuzer--VB