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Urteil: Deutschland zu Entscheidung über Asylantrag von Sudanesin verpflichtet
Die Bundesrepublik muss innerhalb von drei Monaten über den Asylantrag einer Klägerin aus dem Sudan entscheiden, der im Juli 2023 gestellt wurde. Eine vorübergehend ungewisse Lage sei in dem nordafrikanischen Land nach mehr als zehn Monaten sich intensivierender Kämpfe nicht mehr anzunehmen, befand das Verwaltungsgericht Hannover laut Mitteilung vom Montagabend. Mit dem Argument der vorübergehend ungewissen Lage hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidung über den Asylantrag aufgeschoben.
Im Sudan liefern sich seit April vergangenen Jahres die Truppen von Militärherrscher Abdel Fattah al-Burhan und die RSF-Miliz seines früheren Stellvertreters Mohamed Hamdan Daglo einen Machtkampf. Schätzungen zufolge wurden dabei bereits mindestens 13.000 Menschen getötet, Millionen weitere sind auf der Flucht.
Zwar könne die Entscheidung über einen Asylantrag ausgesetzt werden, wenn die Lage im Herkunftsstaat vorübergehend ungewiss sei, erklärte das Gericht in Hannover nun. Diese Möglichkeit diene aber nicht dazu, die Umsetzung absehbar bestehender Anerkennungsansprüche zu verhindern. Nach bisheriger Rechtsprechung des Gerichts müsse Menschen aus dem Sudan zumindest subsidiärer Schutz gewährt werden.
Die Bundesrepublik kann gegen die Entscheidung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.
S.Spengler--VB