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Bundesrat verlangt Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu stärken. Angesichts steigender Bodenrichtwerte, Grundstückskaufpreise, Mieten und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sei ein starkes und effektives staatliches Instrument erforderlich, heißt es in einer am Freitag von der Länderkammer beschlossenen Resolution.
Das Vorkaufsrecht zum Milieuschutz drohe derzeit de facto leerzulaufen, heißt es in der von Berlin, Hamburg und Bremen initiierten Entschließung. Es müsse aber künftig wieder genauso effektiv und wirksam ausgeübt werden können wie die anderen Vorkaufsrechte. Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, maßgeblich zu berücksichtigen, ob der Käufer eines Grundstücks in Zukunft "erhaltungswidrige Nutzungsabsichten" verfolgt.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte im Bundesrat, es gebe häufig "spekulative Käufe" von Grundstücken und Wohnimmobilien. Dabei gehe es darum, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln oder höhere Mieten zu erzielen. Es sei aber Aufgabe der Kommunen, "funktionierende Nachbarschaften" zu erhalten.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November vergangenen Jahres, mit dem der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht weitgehend die Grundlage entzogen worden war.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
S.Keller--BTB