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Geringverdiener bekommen Heizkostenzuschuss
Angesichts steigender Energiepreise erhalten Geringverdiener künftig einen Zuschuss für ihre Heizkosten. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag kürzliche beschlossene Gesetz, das finanzielle Hilfen für Wohngeldbezieher, Studierende und Auszubildende vorsieht. Ein-Personen-Haushalte im Wohngeldbezug bekommen demnach einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.
Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Der Zuschuss ist unpfändbar und wird von den Ämtern ausgezahlt - eine gesonderten Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung ist für den Sommer vorgesehen, weil dann häufig die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.
Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Menschen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten.
M.Ouellet--BTB