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Gericht: Entzug von Waffenschein wegen Teilnahme an rechtem Festival rechtmäßig
Der Entzug des Waffenscheins wegen der wiederholten Teilnahme an einem rechtsextremen Festival ist rechtmäßig. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig in einem am Donnerstag verkündeten Beschluss. (7 A 279/23)
Die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde hatte dem Kläger im vergangenen Sommer nach sieben Jahren den sogenannten kleinen Waffenschein entzogen. Die Verfassungsschutzbehörden hatten den Mann als "subkulturell geprägten Rechtsextremisten" eingestuft, weil er im November 2018 und Juni 2019 an dem rechtsextremistischen Festival "Schild und Schwert" im sächsischen Ostritz teilgenommen hatte.
Der Kläger distanzierte sich in der mündlichen Verhandlung vom verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals und bestritt seine Kenntnis über dessen Zusammenhang mit der verfassungsfeindlichen NPD. Das Gericht bestätigte gleichwohl den Widerruf und begründete die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Mann aufgrund seiner mehrmaligen Teilnahme an dem kostenpflichtigen Festival erkennbar dokumentiert habe, dass er Vereinigungen unterstützte, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.
Damit erfülle er den Tatbestand der Regelunzuverlässigkeit im Sinn des Waffengesetzes. Die Veranstaltung sei der durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften NPD zuzurechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.
C.Stoecklin--VB