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Vergewaltigungsvorwurf gegen Frankreichs Innenminister: Ermittlungen eingestellt
Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin kann aufatmen: Ein bereits eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs wird nicht wieder aufgenommen. Das französische Kassationsgericht lehnte am Mittwoch einen Revisionsantrag der Klägerin ab, die dem Innenminister Vergewaltigung vorgeworfen hatte. Darmanin hatte eingeräumt, 2009 mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, nachdem diese ihn um einen politischen Gefallen gebeten hatte. Seinen Angaben zufolge handelte es sich um einvernehmlichen Sex.
Die Klägerin Sophie Patterson-Spatz hatte Darmanin nach eigenen Angaben um Beistand in einer Rechtsangelegenheit gebeten, als dieser einen Posten in der Rechtsabteilung der konservativen Partei UMP hatte. Darmanin hatte ausgesagt, die Frau habe sich ihm aufgedrängt und er sei ihrem "Charme erlegen".
Die französische Justiz hatte mehrfach in dieser Sache ermittelt. Dabei ging es auch um einen Austausch von SMS mehrere Monate nach dem Akt. Patterson-Spatz schrieb damals an Darmanin: "Wer seine Position ausnutzt, ist für mich ein Dreckskerl (...) Wenn man bedenkt, wie viel Überwindung es mich gekostet hat, mit Dir zu ficken, damit Du Dich um meinen Fall kümmerst."
Die Antwort des späteren Ministers lautete: "Du hast Recht, ich bin sicher ein Dreckskerl. Was kann ich tun, damit Du mir verzeihst?" Nach Ansicht einer Untersuchungsrichterin habe Darmanin damit indirekt eingeräumt, dass er die Situation ausgenutzt habe.
"Recht und Moral dürfen jedoch nicht miteinander verwechselt werden", hieß es in der Begründung zur Einstellung des Verfahrens. Die Klägerin habe "sich aus freien Stücken zum Geschlechtsakt entschieden", um in einer anderen Justizangelegenheit die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu erreichen.
Bei Darmanins Ernennung zum Minister hatte es heftige Proteste von Frauenrechtlerinnen gegeben. Präsident Emmanuel Macron hatte jedoch immer auf die geltende Unschuldsvermutung verwiesen.
N.Schaad--VB