-
Marokko fordert Aufklärung nach Tod von Staatsbürger bei Polizeieinsatz in Italien
-
Drogenbeauftragter Streeck begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen
-
Nach tagelangen Protesten: Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Mit Neundarter: Littler im Viertelfinale des World Matchplay
-
Trump sagt libanesischem Präsidenten Unterstützung bei Friedensbemühungen mit Israel zu
-
Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinbruch
-
Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu
-
Frankreich beschließt als erstes EU-Land Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Frankreich beschließt Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren
-
Frankreich: Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt
-
"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinverletzung
-
Trump: USA sind mit Iran "noch lange nicht fertig" - Atomanlage Pickaxe Mountain mögliches Ziel
-
Brite soll Ex-Ministerin Widdecombe mit 21 Hammer-Schlägen getötet haben
-
Guterres reist diese Woche nach Syrien - Erster Besuch eines UN-Chefs seit 2009
-
Trump will bei sich bei Blockade saudiarabischer Häfen um Huthis "kümmern"
-
Reiche gehen Lockerungen der EU-Regeln für Gas- und Ölimporte nicht weit genug
-
Neuer Premier Burnham kündigt Kostensenkungen für Briten an
-
Tour-Aus für Lipowitz: Sturzdrama überschattet Zeitfahren
-
Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten
-
Libanesische Armee stationiert Truppen in weiterer "Pilotzone"
-
Nach Gewalt bei Protesten in Indien: Gandhi fordert Rücktritt von Premier Modi
-
Universitätsklinikum Halle: Zwillinge mit zwei verschiedenen Geburtstagen
-
Caritas kritisiert Bundesregierung wegen Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Deutsche-Welle-Journalist Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Einnahmen aus Tabaksteuer im ersten Halbjahr 2026 zurückgegangen
-
Abgesetzter türkischer Oppositionsführer Özel kündigt Gründung einer neuen Partei an
-
Durchsuchungen bei ehemaliger Regierungspartei Fidesz in Ungarn
-
Eltern lassen Baby verhungern: Lebenslange Haft wegen Mordes in Schleswig-Holstein
-
Merz: Deutschland will mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht in Gefängnis Suizid
-
Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen
-
Neuer britischer Premier Burnham schafft Mehrwertsteuer auf Strom ab
-
Merz: Wegen Spahn-Nachfolge weitere Gespräche mit Söder und Fraktion geplant
-
Abnehmmittelhersteller Novo Nordisk verklagt Ely Lilly in den USA
-
Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig
-
20-Jähriger wegen antisemitischer Gewalttat in Bayern festgenommen
-
Sprung ins Wasser: Polizist rettet Zwergpudel auf Hafenbecken in Rheinland-Pfalz
-
Tebas rechnet ab: System Infantino "an der Wurzel krank"
-
Diensthund auf Mann losgelassen: Bewährungsstrafe für Polizistin in Hamburg
-
Pistorius bekräftigt Pläne zu Einstieg des Bundes bei Rüstungskonzern KNDS
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht Suizid
-
Adeyemi soll am Mittwoch in Barcelona vorgestellt werden
-
Struff nimmt Schwung mit nach Kitzbühel
-
Rohstahlproduktion in Deutschland steigt deutlich - aber Nachfrage bleibt niedrig
-
Fall Spahn bringt Bewegung in Debatte über Leihmutterschaften
-
Sexueller Missbrauch an Kindern: Digitale Gewalt nimmt zu - auch wegen KI
-
Deutscher Biermarkt schneidet schlecht ab: Ausstoß gesunken
Karlsruhe weist AfD-Antrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die 2G-Plus-Regelung im Bundestag abgewiesen. Der Antrag der AfD sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein "schwerer Nachteil" drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss. Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen. (Az. 2 BvE 1/22)
An der Gedenkfeier im Plenum des Parlaments dürfen nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen. Abgeordnete, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen - auch nicht auf den Besuchertribünen. Die AfD-Fraktion und zwei einzelne AfD-Abgeordnete sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt.
Das hätten sie aber genauer erklären müssen, teilte der Zweite Senat in Karlsruhe mit. Abgeordnete nähmen an Gedenkstunden normalerweise nur als Zuhörer teil. Die Fraktion habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bedeutung die Teilnahme für "die Wahrnehmung des freien Mandats und die Teilhabe an der politischen Willensbildung" habe.
Ohnehin könne eine Mehrheit der AfD-Abgeordneten dabei sein, erklärte das Gericht. Es erschließe sich nicht, wieso durch den Ausschluss der übrigen Abgeordneten "Missverständnisse hinsichtlich der Position der AfD zum Gedenken an den Holocaust ausgelöst werden" könnten.
Zum Antrag eines einzelnen ungeimpften Abgeordneten teilte Karlsruhe zudem mit, dass dieser die Gedenkstunde auch im Parlamentsfernsehen oder im Internet verfolgen könne. Ihm sei dort keine aktive Rolle zugedacht. Ein anderer Abgeordneter ist von Corona genesen und bemängelte, dass sein Genesenenstatus nach drei Monaten plötzlich verfallen sei, weswegen er nicht teilnehmen könne. Dies stimme aber nicht, erklärte das Gericht, da im Bundestag der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gelte.
Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern.
G.Schulte--BTB