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EU-Parlamentarier muss nach Hitlergruß auf Tagegelder verzichten
Nach dem Zeigen des Hitlergrußes muss ein bulgarischer EU-Parlamentarier auf mehrere Tagegelder verzichten. Für die "als Nazigruß verstandene" Geste müsse der Abgeordnete Angel Dzhambazki auf sechs Tagegelder verzichten, sagte die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola am Dienstag in Straßburg. Das entspricht laut den Vergütungsregelungen des Parlaments rund 2000 Euro. Der Abgeordnete hatte im Plenarsaal den rechten Arm gereckt und später bestritten, dass es sich um einen Hitlergruß gehandelt habe.
Auf Videoaufnahmen des EU-Parlaments war zu sehen, wie Dzhambazki von der nationalistischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) im Februar nach seiner Rede in einer Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn die Stufen zum Ausgang des Plenarsaals hinaufging, sich umdrehte und seinen rechten Arm in die Höhe streckte.
In einer E-Mail an die anderen EU-Parlamentarier schrieb Dzhambazki später, er habe sich beim Verlassen des Plenarsaals für das Gesagte "entschuldigen" wollen, "indem ich demütig der Vorsitzenden zuwinkte". Seine Fraktion EKR hatte angekündigt, zu dem Vorfall ermitteln zu wollen.
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments besagt, dass sich die Abgeordneten "jeglichen unangemessenen Verhaltens" und "jeglicher beleidigender Äußerungen" enthalten müssen. Bei Verstößen gegen diese Regeln können unter anderem die Teilnahme an parlamentarischen Aktivitäten untersagt oder Zulagen gestrichen werden.
S.Keller--BTB