-
Mit Traumtoren zum Start: Freiburg mit Pflichtsieg
-
Bundestag billigt Einsetzung von internationaler Schadenersatzkommission für die Ukraine
-
Nübel gewinnt Torhüter-Duell - TSG-Krise verschärft sich
-
Handball: Füchse erreichen Zwischenziel in Porto
-
Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
-
Huthi-Miliz greift Regierungssitz in Aden an - Mindestens vier Tote
-
Angreifer von Fort Hood: Trump sagt Liveübertragung der Hinrichtung ab
-
Bayer schlägt Posen: Schick bleibt im Hexenkessel eiskalt
-
Unicredit erhält grünes Licht der EZB für Übernahme der Commerzbank
-
Urbig als Nummer eins? Kahn und Lehmann zweifeln noch
-
Tennis: ATP plant Ranglistenreform und winkt mit mehr Geld
-
Berlin und Paris treffen provisorische Einigung für Aufweichung von Verbrenner-Aus
-
Guterres beklagt "Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit" beim Schutz der Natur
-
Regierung: Huthi-Miliz im Jemen greift Präsidentenpalast in Aden mit Raketen an
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Tirana weiten sich auf andere Städte aus
-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
-
Urteil: Bürgerbegehren zum Ausbau von Radwegen in Köln ist unzulässig
-
Nordrhein-Westfalen: Cannabisplantage in Räumen von ehemaliger Kegelbahn entdeckt
-
Ärzte: Lunge von Papst Leo XIV. erholt sich gut nach Krebsoperation
-
Mehrheit der US-Bürger spricht sich gegen Liveübertragung einer Hinrichtung aus
-
Parlament in Schweden verweigert Wahlsiegerin Andersson Amt der Regierungschefin
-
Lufthansa strebt weitere Aufstockung der Beteiligung an portugiesischer TAP an
-
Hessen: Lastwagenfahrer soll 86-Jährige nach Streit absichtlich totgefahren haben
-
Spanische Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Julio Iglesias
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft
AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht 2022
Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.
Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.
Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden.
Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
A.Ruegg--VB