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Anklage gegen früheren Berliner Staatssekretär wegen Untreuevorwurfs erhoben
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den ehemaligen Berliner Integrationsstaatssekretär Daniel Tietze (Linke) Anklage wegen des Vorwurfs der Untreue erhoben. Die Ermittlungsverfahren gegen die frühere Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und den früheren Präsidenten des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Alexander Straßmeir, wurden dagegen eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.
Ermittelt wurde wegen einer angewiesenen Auszahlung von 40.000 Euro an das Stadtteilzentrum Berlin-Steglitz für das Projekt "Berlin hilft". Das Projekt betreibt laut Staatsanwaltschaft eine Internetseite zur Vernetzung von Flüchtlingen sowie Helferinnen und Helfern. Das Stadtteilzentrum Steglitz habe als zwischengeschalteter Projektträger fungiert.
Der nun angeklagte ehemalige Staatssekretär soll das LAF im Dezember 2019 zur Auszahlung der Fördermittel angewiesen haben. Der damalige Präsident des LAF soll darauf hingewiesen haben, dass das Projekt nicht förderfähig sei, unter anderem weil eine Förderung gegen haushaltsrechtliche Grundsätze verstoße.
Der Staatssekretär soll die Bedenken laut Vorwurf aber zurückgewiesen haben. Daraufhin habe das LAF das Geld ausgezahlt. Durch diese Weisung habe Tietze die Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Berlin verletzt.
Der früheren Senatorin habe dagegen kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen haben können. Sie soll zwar während ihres Urlaubs per Telefon dem früheren Staatssekretär den Auftrag erteilt haben, die Auszahlung der 40.000 Euro anzuweisen. Ihr habe aber nicht nachgewiesen werden können, dass sie von den Gründen für die ursprüngliche Weigerung des damaligen LAF-Präsidenten gewusst habe.
Bei diesem stellte die Staatsanwaltschaft kein vorsätzlich pflichtwidriges Verhalten fest. Gegen die Projektverantwortlichen von "Berlin hilft" und des Stadtteilzentrums Steglitz werde ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges geführt, teilte sie mit. Hier dauern die Ermittlungen noch an. Über die Anklage gegen Tietze und ein mögliches Hauptverfahren entscheidet nun das Berliner Landgericht.
C.Bruderer--VB