-
Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin
-
Staats- und Regierungschefs der EU beraten über Unterstützung der Ukraine
-
Bundesrat wählt neuen Vorsitz und berät über Steuerreform und frühe Bildung
-
Bundestag entscheidet über Frühstartrente
-
Junge Union beginnt "Deutschlandtag" in Bonn - NRW-Regierungschef Wüst als Gast
-
16-Jähriger erschießt in Grundschule in den USA drei Kinder und einen Lehrer
-
Medien: Angreifer erschießt vier Menschen in US-Schule - Drei Kinder unter den Opfern
-
Keine Fortschritte bei Haushaltsverhandlungen auf EU-Gipfel
-
2030 fast zwölf Euro pro Schachtel: Bundestag beschließt höhere Tabaksteuer
-
Mit Traumtoren zum Start: Freiburg mit Pflichtsieg
-
Bundestag billigt Einsetzung von internationaler Schadenersatzkommission für die Ukraine
-
Nübel gewinnt Torhüter-Duell - TSG-Krise verschärft sich
-
Handball: Füchse erreichen Zwischenziel in Porto
-
Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
-
Huthi-Miliz greift Regierungssitz in Aden an - Mindestens vier Tote
-
Angreifer von Fort Hood: Trump sagt Liveübertragung der Hinrichtung ab
-
Bayer schlägt Posen: Schick bleibt im Hexenkessel eiskalt
-
Unicredit erhält grünes Licht der EZB für Übernahme der Commerzbank
-
Urbig als Nummer eins? Kahn und Lehmann zweifeln noch
-
Tennis: ATP plant Ranglistenreform und winkt mit mehr Geld
-
Berlin und Paris treffen provisorische Einigung für Aufweichung von Verbrenner-Aus
-
Guterres beklagt "Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit" beim Schutz der Natur
-
Regierung: Huthi-Miliz im Jemen greift Präsidentenpalast in Aden mit Raketen an
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Tirana weiten sich auf andere Städte aus
-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Revision von früherer KZ-Sekretärin
Beim Bundesgerichtshof (BGH) ist die Revision einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof gegen ihre Verurteilung eingegangen. Da der Fall grundsätzliche Fragen aufwerfe, über die höchstrichterlich noch nicht entschieden sei, habe der Generalbundesanwalt einen Termin zur Revisionshauptverhandlung beantragt, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe weiter mit. Diese soll in Leipzig stattfinden, wo der zuständige fünfte Strafsenat des BGH sitzt. (Az. 5 StR 326/23)
Das Landgericht Itzehoe sprach die inzwischen 98 Jahre alte Irmgard F. im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig. F. hatte in den Jahren 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet, sie war damals zwischen 18 und 19 Jahre alt. Deshalb fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Sie wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Lager Stutthof bei Danzig hatte die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Die genaue Zahl lässt sich nicht mehr feststellen.
Als Lager war Stutthof war berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen, die von den Verantwortlichen zu Tötungszwecken absichtlich herbeigeführt wurde. Die meisten Menschen starben an Hunger, Durst, Seuchen und schwerster Sklavenarbeit. Es gab dort aber auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und zur Zwangsarbeit nicht mehr fähige Gefangene systematisch und gezielt getötet wurden.
Das Landgericht Itzehoe war davon überzeugt, dass F. durch das Erledigen von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben.
Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen, erklärte es. Bereits wenige Tage nach dem Urteil teilte das Landgericht dann mit, dass F. mit einer Revision dagegen vorgehen wolle.
Der BGH muss sich nun ausführlich mit dem Fall befassen. Der Generalbundesanwalt sehe grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch den Dienst in einem Konzentrationslager, das nicht zugleich ein reines sogenanntes Vernichtungslager gewesen sei, teilte der BGH mit. Für diese Konstellation habe der BGH nach Auffassung des Generalbundesanwalts noch nicht entschieden. Ein Termin für die Revisionshauptverhandlung wurde noch nicht festgesetzt.
R.Braegger--VB