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Bundesverfassungsgericht streicht NPD-Nachfolgepartei Staatsgelder
Die rechtsextreme Partei Die Heimat - früher NPD - wird für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Partei überschreite die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung, erklärte es. (Az. 2 BvB 1/19)
Das Verfahren gegen die Partei Die Heimat war das erste dieser Art. Die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien für vorläufig sechs Jahre von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, war 2017 ins Grundgesetz eingefügt worden, nachdem ein Verbotsverfahren gegen die NPD zum zweiten Mal gescheitert war. Anders als ein Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell auch erreichen kann.
Den Antrag zum Streichen der öffentlichen Mittel für die NPD stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahr 2019. Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte nun, dass die Voraussetzungen dafür vorlägen. Die Partei sei nach wie vor verfassungsfeindlich.
Ihr politisches Konzept sei mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar, führte König aus. Außerdem wolle Die Heimat die bestehende Verfassung durch einen autoritären Nationalstaat ersetzen, der sich an einer sogenannten ethnischen Volksgemeinschaft ausrichte. Belege zeigten zudem, dass die Partei weiter mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei. So habe sie eine antisemitische Grundhaltung und mache die demokratische Ordnung verächtlich.
In den vergangenen Jahren hatte die Partei schon keine öffentlichen Gelder mehr bekommen. Direkte Zuschüsse stehen Parteien nur zu, wenn sie bei Wahlen ausreichend Erfolg haben. Das gelang der NPD beziehungsweise Heimat nicht mehr. Zuletzt hatte sie im Jahr 2020 etwa 370.600 Euro vom Staat erhalten. Allerdings profitierte sie auch danach weiter von Steuervorteilen.
Das Urteil wurde unter anderem mit Blick auf die AfD mit Spannung erwartet. Seit einigen Tagen wird in der Politik darüber diskutiert, ob auch der AfD die öffentlichen Gelder gestrichen werden könnten. Auch das müsste vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt werden. In Karlsruhe ging es am Dienstag aber nur um die Partei Die Heimat.
N.Schaad--VB