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Grüne halten Bürgergeld-Streichung bei Jobverweigerern für verfassungswidrig
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hält die geplante Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer für voraussichtlich verfassungswidrig. "Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass Sanktionen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können", sagte Audretsch der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Mittwoch. "Diese Sanktionshöhe gibt es schon jetzt im Bürgergeld. Darüber hinaus habe das Gericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein müsse.
"Diese Vorgaben sind Grundlage unserer Verhandlungen, darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau", betonte Audretsch.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner verteidigte dagegen die geplanten Sanktionen gegen Kritik auch von Sozialdemokraten. "Das Bürgergeld ist kein leistungsloses Grundeinkommen", sagte der Parteilinke der "Rheinischen Post". "Die Menschen, die jeden Tag hart arbeiten und Steuern und Sozialabgaben zahlen, hätten kein Verständnis dafür, dass Bürgergeld-Empfänger, die nicht arbeiten wollen, keine Konsequenzen fürchten müssen." Daher finde er die Änderungen "richtig und vertretbar", betonte er.
Stegner fügte hinzu, das Thema sei "maßlos überschätzt", da die möglichen Sanktionen nur eine sehr kleine Gruppe von Menschen beträfen. Die große Mehrheit der Bürgergeld-Bezieher halte sich an die Regeln und wolle arbeiten. Teile der SPD-Fraktion wollen die Bürgergeld-Änderungen bislang dagegen nicht mittragen.
Der CDU-Haushaltsexperte Christian Haase sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch: "Das Bürgergeld setzt falsche Anreize." Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei zwar nun "etwas mehr in der Realität angekommen" und verschärfe die Leistungskürzung für arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger. Das Credo müsse aber "weniger Hängematte, mehr Fordern und Fördern" sein". Dies gelte erst recht nach der Bürgergelderhöhung von elf Prozent 2023 und zwölf Prozent 2024. Eine entsprechende Lohnerhöhung habe die "arbeitende Gesellschaft" nicht bekommen.
Heil hatte kürzlich angekündigt, "Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer" verschärfen zu wollen. Lediglich die Wohnkosten soll der Staat dann noch übernehmen, damit die Betroffenen nicht obdachlos werden. Die Streichung der Bürgergeld-Bezüge soll aber auf zwei Monate befristet sein.
T.Suter--VB